Wasserkraft gezielter fördern
Der Nationalrat hat über das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 beraten. Er will die Wasserkraft – insbesondere Grosskraftwerke – stärker fördern als der Bundesrat und auch die Bestimmungen für Gaskraftwerke lockern. Ausserdem soll die Energienutzung künftig wie der Landschaftsschutz als nationales Interesse gelten.

Quelle: zvg
Grimsel, Symbolbild
Stärker als vom Bundesrat vorgeschlagen will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Nationalrats die Wasserkraft fördern, insbesondere Grosskraftwerke. Aufgrund der Vorschläge einer Subkommission hat sie beschlossen, die Obergrenze für Investitionsbeiträge von zehn Megawatt aufzuheben, wie die Nachrichtenagentur sda schreibt. Dadurch könnten Grosskraftwerke bis zu 40 Prozent der Investitionskosten vergütet erhalten. Davon würden 13 Projekte mit einer zusätzlichen Produktion von 1500 Gigawattstunden profitieren.
Bei Kleinwasserkraftwerken will man hingegen Abstriche machen. Die Untergrenze zur Förderung von Kleinwasserkraftwerken soll von 300 Kilowatt auf ein Megawatt angehoben werden. So will man nachteilige Eingriffe in naturnahe Gewässer durch Kleinwasserkraftwerke verhindern.
Bei Gaskraftwerken will die Urek die Bestimmungen lockern. Sie ist dagegen, dass die kantonalen Behörden vor einem Neubau oder einer Erweiterung prüfen müssen, ob die damit produzierte Energie nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden könnte. Die Urek lehnt es auch ab, dass die Abwärme von fossil-thermischen Kraftwerken sinnvoll genutzt werden muss.
Energienutzung als nationales Interesse
Die Urek schlägt vor, dass die Energienutzung künftig wie der Landschaftsschutz als nationales Interesse gelten soll. Dies kann die Abwägung von Schutz- und Produktionsinteressen beeinflussen. Ein Freibrief ist dies allerdings keineswegs, denn die Urek will den Schutz von Wasser- und Zugvogelreservaten sowie Biotopen von nationaler Bedeutung verstärken. In diesen Gebieten sollen keine Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien gebaut werden dürfen.
Langzeitkonzept
Was den Atomausstieg betrifft, so verlangt die Urek nach 40 Jahren Betriebszeit ein Langzeitkonzept. Es soll – etwa durch bauliche Nachrüstungen – eine steigende Sicherheit gewährleisten. Bewilligt die Aufsichtsbehörde das Konzept, soll das Atomkraftwerk weitere zehn Jahre laufen dürfen. Wird es vom Netz genommen, sollen die Betreiber keine Entschädigung verlangen können. Das will die Urek ausdrücklich im Gesetz verankern. (sda/mt)