Vollzugshilfe für Zweitwohnungsgesetz in Graubünden
Mit einer Vollzugshilfe zur Anwendung zum in diesem Jahr in Kraft getretenen Zweitwohnungsgesetz will der Kanton betroffene Bündner Gemeinden bei Bauwilligungsverfahren unterstützen. Zudem soll das Papier Bauherrschaften und Architekten die Erarbeitung von Projekten erleichtern.
Das Dokument, welches vom Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) erarbeitet worden ist, enthält Antworten auf die drängendsten und häufigsten Fragen in der täglichen Baubewilligungspraxis sowie Fallbeispiele. Allerdings handelt es sich bei der Vollzugshilfe lediglich um vorläufige Anwendungsempfehlungen des Departements zuhanden der kommunalen Baubehörden, bis eine gefestigte Gerichtspraxis besteht. Zuständig und verantwortlich sind und bleiben die Gemeinden. – Wie der Kanton mitteilt, soll das Papier regelmässig aktualisiert oder vielmehr neuen Erkenntnissen sowie Gerichtsurteilen angepasst werden.
Gedacht ist das Dokument für Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20Prozent und solche, deren Anteil an der Grenze dazu liegt. Daneben richtet sich die Vollzugshilfe auch Bauherrschaften und Architekten, sie soll ihnen die Erarbeitung von Bauprojekten erleichtern. (mai/mgt)
Die Vollzugshilfe kann auf der Website des DVS eingesehen werden: www.dvs.gr.ch-Themen/Projekte-Zweitwohnungen