17:03 BAUBRANCHE

Unrechtmässiges Geld für Landesmuseum?

Das Bundesgericht muss entscheiden, ob die 20 Millionen für den Erweiterungsbau des Landesmuseums aus dem Lotteriefonds rechtens sind. Der Zürcher Regierungsrat hat eine entsprechende Beschwerde ans Bundesgericht weitergeleitet. Sein Entscheid könnte einen Präzedenzfall schaffen.

Am 13. Februar schien der Fall noch klar: Der Stadtzürcher Souverän hatte sich mit einem Ja-Stimmenanteil von über 60 Prozent dafür ausgeprochen, den Erweiterungsbau des Landesmuseums mit 20 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zu unterstützen.

Doch dann reichten mehrere Personen eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Der Grund: Laut den Beschwerdeführern läuft die Entnahme des Beitrags aus dem Lotteriefonds dem Bundesrecht zuwider. Denn laut dem Bundesgesetz über Lotterien und gewerbsmässigen Wettbewerb dürfen mit Erträgen aus Lotterien keine staatlichen Aufgaben bezahlt werden. Die Beschwerdeführer argumentierten, dass das Landesmuseum eine Institution des Bundes sei und damit sei der Erweiterungsbau auch eine öffentlich-rechtliche Bundesaufgabe. Daneben bemängelten sie, dass die Visualisierung des Erweiterungsbaus in der Abstimmungszeitung verfälscht worden sei.

Wie der Regierungsrat mitteilt, hat er die Beschwerde nun behandelt: Was die Abstimmungszeitung betreffe, so trete man auf die Einsprache nicht ein. Die Frist zur Anfechtung wurde laut dem Regierungsrat in diesem Punkt verpasst, weil allfällige Mängel innert fünf Tagen nach Zustellung geltend gemacht werden müssten, in jedem Fall also vor der Abstimmung. Auf die Beschwerde bezüglich der Rechtmässigkeit eines Beitrags aus dem Lotteriefonds ist der Regierungsrat nicht eingetreten und hat sie an das Bundesgericht weitergeleitet.

Möglicherweise hat der Entscheid des Bundesgerichts weitreichende Konsequenzen: Die letztinstanzliche Klärung durch das höchste Gericht könne zu einem Präzedenzurteil führen, der auch für andere Kantone von Bedeutung sein könnte, erklärte Regierungssprecherin Susanne Sorg gegenüber der SDA, als die Beschwerde einereicht worden war. Mehrere Kantone hätten bei der Verwendung von Lotteriefondsgeldern eine ähnliche Praxis wie der Kanton Zürich. (mai)

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