09:26 BAUBRANCHE

Unliebsame Eindringlinge auf Baustellen

Teaserbild-Quelle: Sanu Future Learning AG

Boden- und Aushubverschiebungen bei Bautätigkeiten begünstigen die Verbreitung invasiver gebietsfremder Problempflanzen. Ein unsachgemässer Umgang mit biologisch belastetem Material kann zu einem Neuauftreten von Neophyten und hohen Folgeschäden führen.

Die Schweizer Flora zählt heute ungefähr 500 bis 600 Neophyten, also gebietsfremde Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas absichtlich als Zier- oder Nutzpflanzen oder unabsichtlich mit Saatgut, Verpackungsmaterial und so weiter aus anderen Kontinenten eingeführt worden sind. Nur ein kleiner Teil von ihnen wird als problematisch, das heisst invasiv oder potenziell invasiv eingestuft. Diese Arten sind sehr konkurrenzstark, breiten sich rasch aus, verdrängen die einheimische Flora und beschleunigen damit den Rückgang der Artenvielfalt. Gewisse Arten können auch Schäden an Gebäuden hervorrufen, zu einer Destabilisierung von Bachufern und Ernteausfällen in der Landwirtschaft führen oder gar die menschliche Gesundheit gefährden.
Der Umgang mit invasiven gebietsfremden ­Organismen wird in der Freisetzungsverordnung (FrSV) des Bundes geregelt. Bis heute gilt gemäss dieser Verordnung für alle Arten die Sorgfaltspflicht, Selbstkontrolle und eine Informationspflicht gegenüber den Abnehmenden. Elf Arten wie beispielsweise das Drüsige Springkraut, der Riesenbärenklau sowie die Asiatischen Staudenknöteriche sind mit einem Umgangsverbot belegt. Sie dürfen beispielsweise weder eingeführt, verschenkt, verkauft und transportiert noch vermehrt oder angepflanzt werden.

Schwarze Liste mit 41 Arten
Eine Bekämpfungs- und Meldepflicht besteht einzig für die Aufrechte Ambrosia, wobei diese aus der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSV) hervorgeht. Die schwarze Liste mit den nachweislich in der Schweiz invasiven Neophyten umfasst ­41 Arten. Weitere 17 Arten befinden sich auf ­einer Beobachtungsliste, der sogenannten Watch List. Sie haben das Potenzial, Schäden zu verur­sachen, und werden deshalb überwacht. Für Probleme sorgen jedoch nicht nur invasive Neophyten, sondern auch einige einheimische Pflanzen wie das Jakobskreuzkraut oder die Ackerkratzdistel, welche lokal massiv auftreten können.
Das bisherige Fehlen einer übergeordneten nationalen Strategie zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen, mangelnde Erfahrung sowie knappe finanzielle und personelle Ressourcen führen dazu, dass sehr unterschiedlich und teilweise auch ineffizient mit der Neophytenproblematik umgegangen wird. Verschiedene Umfragen bei Experten und Gemeinden ­zeigen, dass durch unkoordiniertes Vorgehen, mangelnde Priorisierung der wichtigsten zu bekämpfenden Arten und fehlende Nachkontrollen zahlreiche Massnahmen wenig Wirkung zeigen.
Unverständlich und frustrierend ist auch die Tatsache, dass invasive Neophyten wie die Robinie, der Sommerflieder und der Kirschlorbeer in Naturschutzgebieten oder entlang von Flüssen unter Einsatz hoher Kosten entfernt werden, während sie in gewissen Gartencentern immer noch verkauft werden und in Privatgärten weit verbreitet sind. Zurzeit ist das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Bundesstellen und den Kantonen daran, eine nationale Strategie zu den invasiven gebietsfremden Arten zu erarbeiten. Es bleibt zu hoffen, dass diese möglichst bald in Kraft tritt und Verbindlichkeiten schafft.

Offene Flächen bevorzugt
Invasive Problempflanzen besiedeln bevorzugt frisch angelegte Böschungen, Bodendepots und andere offene Flächen. Sie kommen vor allem ­im Bereich des Bahn- und Strassenbegleitgrüns, in Privatgärten, an Gewässerufern, in anderen naturnahen Lebensräumen wie Wäldern und Feuchtgebieten sowie auf Brachflächen, Deponien und Bauplätzen vor. Bautätigkeiten und die damit ­verbundene Verschiebung oder Verlagerung von Erdmaterial begünstigen die Verbreitung von Problempflanzen massgeblich, weil unter Umständen fortpflanzungsfähiges Pflanzenmaterial wie Samen, Wurzeln, Rhizome zusammen mit dem Boden verteilt wird.
Der Nachweis einer biologischen Belastung des Bodens ist wie bei chemischen Verunreinigungen schwierig, da in diesem Fall Samen, Wurzeln oder Rhizome zuerst in Proben gefunden werden müssen. Der Weg führt über einen Kataster biologisch belasteter Standorte und über die Identifizierung eines Standorts, sofern oberirdische Pflanzenteile sichtbar sind. Was bei Grossprojekten gang und gäbe ist, lohnt sich im Zweifelsfall auch bei kleineren Bauvorhaben: der Einbezug einer Fachperson, beispielsweise eines Umweltbaubegleiters. Abklärungen in einem kantonalen Web-GIS oder im Online-Feldbuch von Info Flora können ebenfalls aufschlussreich sein.
Liegt tatsächlich eine biologische Belastung vor, muss in gewissen Kantonen – so unter anderem im Kanton Zürich – zum Beispiel ein Altlastenberater beigezogen und neben dem Baugesuch ein Zusatzformular ausgefüllt und eingereicht werden. Vor Beginn der Erdarbeiten gilt ­es die beteiligten Arbeiter – Bauführer, Aushub- und Transportfachleute, Baggerführer – genau zu instruieren und den Aushubperimeter zu berechnen und zu markieren. Die FrSV verlangt, dass beim Umgang mit Aushub, der mit einer der elf verbotenen Arten belastet ist, keine neuen Neophytenstandorte entstehen. Die Arbeitsgruppe für invasive Neobiota hat daher eine Empfehlung publiziert, welche für jede dieser elf Arten die Rahmenbedingungen für eine Intervention formuliert. (cv/stg)

Den vollständigen Artikel lesen Sie im Baublatt Nr. 32 vom 7. August

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