Unia und Swiss Goger AG: Gewerkschaft darf Zugang zu Baustellen nicht blockieren
Eins zu null für das Gipserunternehmen Goger Swiss AG, das schon länger mit der Unia im Clinch liegt: Die Gewerkschaft darf die Angestellten der Goger Swiss nicht daran hindern, auf der Baustelle zu erscheinen. Das Berner Handelsgericht hat laut einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ seine im April erlassene superprovisorische Verfügung vollumfänglich bestätigt.
Der Grund für die Aktionen der Unia: Sie wirft der Firma massivstes Lohndumping vor, die Goger Swiss bestreitet dies aber. (Mehr dazu in Lohndumping-Streit: Handelsgericht weist Unia in die Schranken vom 15. April 2015.) Auch nach dem das superprovisorische Verbot vorlag, hinderte die Gewerkschaft – laut NZZ auf den Baustellen des Fifa-Museums und der Überbauung „Tic Tric Trac“ in Zürich sowie auf der Baustelle „Viererfeld“ in Pratteln – Swiss-Goger-Angestellte mittels Blockaden am Betreten ihres Arbeitsortes. Die Gewerkschaft scheine nach wie vor der Auffassung zu sein, ihr Vorgehen sei rechtmässig, zitiert die NZZ aus dem Gerichtsentscheid. Gemäss den Richtern besteht damit Wiederholungsgefahr.
Gestern bestätigte Lorenz Keller, Sprecher der Unia Zürich-Schaffhausen, den Artikel der NZZ gegenüber der SDA. Die Gewerkschaft nehme dieses Urteil gelassen entgegen, sagte Keller. Der Vorwurf des Lohndumpings bleibe nach wie vor aufrecht. Vor dem Berner Handelsgericht war es lediglich um die Frage gegangen, ob das Blockieren von Baustellen ein unlauteres Verhalten im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Dies bejahte das Gericht. Laut dem Gericht, das die Blockaden als unverhältnismässig erachtet, bedarf es keiner Baustellenblockaden um gegen allfällige Verletzungen des Gesamtarbeitsvertrages vorzugehen. Der Gewerkschaft sei es unbenommen, im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf vermutete Missstände aufmerksam zu machen.
Weil die Unia unterlegen ist, muss sie die Gerichtskosten von 5000 Franken übernehmen. Zudem hat die Gewerkschaft der Goger Swiss eine Parteientschädigung in noch zu bestimmender Höhe entrichten. Das Berner Handelsgericht befasste sich mit dem Fall, weil Unia ihren Sitz in der Bundesstadt hat. Laut NZZ sind noch weitere Strafanzeigen hängig, die Goger Swiss wegen der Widerhandlung gegen die superprovisorische Verfügung eingereicht hatte.
Die Unia engagiert sich schon länger gemeinsam mit den Zürcher Gipsermeisterverbänden gegen Lohndumping auf verschiedenen Grossbaustellen (Mehr dazu in Unia und Zürcher Gipsermeister spannen zusammen vom 9. März 2015). (mai)