18:32 BAUBRANCHE

Überarbeitetes Biberkonzept soll Schäden eindämmen

Biber und ihre Bauten stehen unter Schutz. Derweil vermehren sie sich fleissig und das Konfliktpotenzial mit ihren menschlichen Nachbarn wächst. Um Abhilfe zu schaffen, hat der Bund nun sein Biberkonzept überarbeitet. Heute ging es in die Anhörung.

Die Biber fühlen sich in der Schweiz wohl: Lebten hier vor zehn Jahren gerade mal 1600 von ihnen, sind es heute 2600. Gemäss Bundesamt für Umwelt dürfte sich ihre Population weiterhin vergrössern. In der Folge werden auch die Konflikte der Menschen mit den kleinen Baumeistern, die mit ihren Dämmen ganze Gebiete unter Wasser setzen und Baumbestände fällen können, zunehmen. Doch Biber sorgen nicht nur mit ihren Bauten für Ungemach. Sie fressen auch Zuckerrüben und Mais oder fällen Nutzholz. Schäden an Kulturen werden jeweils je zur Hälfte von Bund und Kantonen abgegolten.

Ein juristisches Rechtsgutachten des Bundesamts für Umwelt (Bafu) hat ergeben, dass verschiedene juristische Fragen im Umgang mit dem Biber nicht hinreichend geklärt sind. Dies betrifft Präventionsmassnahmen, Biberschäden und den Umgange mit Biberbauten. Darum hat der Bund nun sein Biberkonzept aktualisiert. Heute ist es in die Anhörung gestartet.

Gemäss eidgenössischem Jagdgesetz sind Biber geschützte Tiere. Auch ihre Baue und Dämme stehen unter gesetzlichem Schutz. Deshalb sind Massnahmen, mit denen Schäden präventiv verhindert werden können, besonders wichtig. So kann etwa der Wasserabfluss eines Biberdamms reguliert werden. Eingriffe in den Lebensraum der Biber, indem das Gewässer revitalisiert wird, sind ebenfalls möglich. Eine weitere Möglichkeit sind Eingriffe in den Bestand der Tiere oder vielmehr „die Entfernung von einzelnen Bibern“. Über letzteres entscheidet nach wie vor das Bafu. Für Veränderungen Biberdämmen und -bauen oder deren Zerstörung genügt hingegen eine kantonale Bewilligung.

Laut dem überarbeiteten Konzept kann ein Kanton neu nun nicht nur einzelne sondern alle Biber in einem gefährdeten Gewässerabschnitt entfernen – sofern Infrastrukturen von öffentlichem Interesse erheblich gefährdet sind. Massnahmen am Biberbestand sind allerdings zeitlich befristet und sollen laut Bafu der Umsetzung von nachhaltigen Lösungen dienen.

Die Anhörung zum neuen Biberkonzept dauert noch bis 3. September. Danach wird es überarbeitet und dürfte voraussichtlich im Herbst diesen Jahres in Kraft treten. (mai)

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