09:42 BAUBRANCHE

TU Mandate, „Fluch“ oder «Segen»

Seit mehreren Jahren wählen verschiedene Auftraggeber zur Realisierung ihrer Infrastrukturprojekte vermehrt das Totalunternehmermodell. Sie vergeben also Planung und Ausführung im selben Mandat. Für die Auftraggeber eine segenreiche Form der Umsetzung ihrer Projekte.

  • Sie sparen Zeit im Rahmen des öffentlichen Submissionwesens, da nicht zuerst der Planer und dann zusätzlich auch noch der Unternehmer gesucht werden muss.
  • Sie erschliessen einen grossen Pool an Know How, kommen so günstig zu innovativen Ideen und meist auch noch zu kostengünstigen Lösungen mit optimierten Bauzeiten.
  • Sie erhalten einen Vertrags- und Ansprechpartner und damit einen Einzigen, der für die erfolgreiche Realisierung ihres Projektes verantwortlich zeichnet.

Das TU Mandat als „Segen“ für die Auftraggeber!

Wir Ingenieure, die wir ja unsere Passion in der Lösung anspruchsvoller Aufgaben sowie in der Entwicklung und Umsetzung kreativer Ideen finden, bekommen mit diesem Modell ein Instrument in die Hand mit dem wir unser Wissen und unsere Stärken mit denjenigen des Unternehmers im Team vereinen und so für den Auftraggeber aber vor allem für das Projekt eine optimale Lösung zu finden.

Das TU Mandat auch als „Segen“ für den Ingenieur?

Bei einigen Mandaten ist es tatsächlich ein „Segen“. Es gibt aber auch die Kehrseite der Medaille. Hier einige Muster:

  • Mandate ohne jeglichen Spielraum in der Ausgestaltung des Projektes, also Mandate bei denen alle Anbieter parallel konventionelle Planerleistungen zu erbringen haben, sind ein volkswirtschaftlicher Unsinn und für die Teilnehmer wenig motivierend.

Die Randbedingungen, Anforderungen, Beziehungen zu Dritten und damit der für innovative Ideen erforderliche Spielraum müssen klar formuliert werden können. Dies stellt hohe Anforderungen an die Projektvorbereitung und die ausschreibenden Stellen. Alle Planerleistungen für die dieser Spielraum nicht besteht oder nicht klar definiert werden kann, sollen in einem konventionellen Team abgewickelt werden und nicht Teil eines TU-Wettbewerbs sein.

  • Es müssen Planerleistungen praktisch zum Nulltarif erbracht werden.

Je nach Umfang der vorhandenen Projektgrundlagen und Vorgaben fallen beim Ingenieur in diesen Wettbewerben Planerleistungen für Studien, Projekt und die Erarbeitung von Leistungsverzeichnissen an, Leistungen im Umfang von bis zu 30 Prozent der gesamten Ingenieurleistungen, die in einem derartigen Projekt erbracht werden müssen und dies bei allen teilnehmenden Anbietern. Diese Leistungen erfordern eine adäquate Entschädigung. Entsprechend soll auch die Zahl, der zum Angebot zugelassenen Anbieter vernünftig gewählt werden.

Die Ergebnisse der in der Vergangenheit mit dem TU Modell abgewickelten Mandate zeigen also ein durchzogenes Bild. Es liegt nun im Interesse aller Beteiligter, dieses an sich sehr gute Instrument sinnvoll anzuwenden, so dass tatsächlich alle Beteiligten ihre Vorteile ausspielen und auch ziehen können, denn nur so haben wir Gewähr, dass dieses System Zukunft hat und wir damit die geballte Kraft des vorhandenen Know Hows in der Branche gemeinsam im Sinne einer gut funktionierenden Infrastruktur einsetzen können. Ziehen wir also gemeinsam die Lehren aus den zahlreich vorhandenen Beispielen. Suchen wir nach gemeinsamen Lösungen zur Optimierung des Instrumentes, sodass wir bei allen Beteiligten zukünftig wirklich von einem „Segen“ sprechen können.

Frank Straub, dipl. Bauing. ETH/SIA, Präsident Usic Regionalgruppe Zürich, Vorsitzender der Geschäftsleitung der F. Preisig AG Bauingenieure und Planer

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