Tieferer Sanierungswert für Quecksilber
Enthält der Grund von Haus- und Familiengärten 5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm (mg/kg) muss er saniert werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) will diesen Grenzwert auf 2 mg/kg herabsetzen und die Altlasten-Verordnung entsprechend anpassen.
Zwischen 1930 und 1970 wurden bei Visp VS von den Lonza Werken mit Quecksilber belastete Abwässer durch den sogenannten Grossgrundkanal abgelassen. In der Folge verteilten sich die belasteten Sedimente während Jahren grossflächig auf die umliegenden Felder. Ursprünglich waren die Behörden davon ausgegangen, dass die Belastungen vor allem landwirtschaftlich genutztes Gebiet betreffen. Doch wie sich bei Untersuchungen heraus stellte, ist dem nicht so. Auch im Boden von Haus- und Familiengärten hat sich Quecksilber fest gesetzt. In diesem Zusammenhang steht die Revision der Altlasten-Verordnung.
Gemäss der aktuellen Verordnung müssen Standorte von Haus- und Familiengärten und Plätze auf welchen Kinder regelmässig spielen ab einer Quecksilberbelastung von 5 mg/kg saniert werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat diese Werte in einer Studie überprüfen lassen: Diese zeigte, dass schon ab 2 mg/kg eine gesundheitliche Gefährdung von Kinder möglich ist. Darum will das Bafu nun den Sanierungswert in der Verordnung auf 2 mg/kg herab setzen. Werde dieser Wert nicht überschritten, sei keine Gefährdung von spielenden Kindern zu erwarten, teilt das Bafu dazu mit.
Zudem gibt es noch eine Verschärfung: Während heute die kantonalen Behörden Nutzungseinschränkungen bei Haus- und Familiengärten oder Kinderspielplätzen verfügen, wenn der Boden zwischen 2 und 5 mg/kg Quecksilber enthält, sollen solche Standorte mit der revidierten AltlV künftig bereits ab 2 mg/kg Quecksilber saniert werden müssen. Allerdings gibt es danach auch keine Nutzungsbeschränkungen mehr.
Das Bafu hat den Entwurf der revidierten Altlasten-Verordnung am heute in die Anhörung geschickt. Sie dauert bis 9. Oktober. (mai)