Tessin bittet um Unterstützung für zweite Röhre
Der Tessiner Regierungsrat bittet die Kantone um Unterstützung bei der Forderung nach einer zweiten Gotthardröhre. Nur der Ausbau des Tunnels könne langfristig Verkehrsprobleme verhindern und die Sicherheit erhöhen, schrieb der Staatsrat am Montag in einem Brief.
Die Kantone werden daher aufgerufen, im Rahmen des laufenden Vernehmlassungsverfahren dem Sanierungsvorschlag des Bundesrats zuzustimmen. Mehrverkehr auf der Nord-Süd-Achse müsse nicht befürchtet werden, betont die Tessiner Regierung. Eine zweite Röhre würde nicht die Aufhebung der Kapazitätsbeschränkung bedeuten. Nach der Sanierung solle der Verkehr getrennt werden. „Eine Fahrspur pro Tunnel und Richtung“, schreibt der Staatsrat dazu. Dies würde die Verlässlichkeit der Verbindung erhöhen. Aktuell müsse der Gotthardstrassentunnel vier- bis fünfmal wöchentlich zwischen 40 und 90 Minuten ausserplanmässig geschlossen werden.
Widerstand gegen „Rollende Landstrasse“
Die zum Bau einer zweiten Röhre vorgeschlagene Alternative sei dagegen verkehrstechnischer Unsinn, heisst es weiter. Das Tessin wehre sich entschieden gegen die Variante, einen Autozug zwischen Göschenen UR und Airolo TI sowie eine „Rollende Landstrasse“ im neuen Basistunnel einzurichten. Zu knapp seien dazu die Kapazitäten im Gotthard-Basistunnel. Und die Verbindung sei nicht stabil. Den Kosten von einer Milliarde Franken entspreche keinem Gegenwert. Der Widerstand gegen den allfälligen Bau gigantischer und provisorischer Verladeanlagen in Tälern, die jetzt schon die Hauptlast des Transitverkehrs tragen würden, sei gross.
Weniger Kostendifferenz
Der Staatsrat verweist in seinem Aufruf auf die Sanierung des Belchen-Tunnels BL/SO. Dort werde sanierungsbedingt eine dritte Röhre ohne Kapazitätsausbau erstellt. Der Beschluss sei ausschliesslich aufgrund technischer Kriterien gefasst worden - so wie es sich die Tessiner Regierung auch für den Gotthard erhofft. Die Differenz zwischen den beiden Sanierungsvarianten betrage nach Ansicht des Tessins weniger als die vom Bundesrat aufgeführten 1,104 Milliarden Franken. Es müsse berücksichtigt werden, dass Verladeanlagen für eine RoLa kaum innerhalb der vorhergesehen Fristen realisiert werden könnten und daher Überbrückungsmassnahmen notwendig seien. - Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 21. April. Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass am Gotthard nach dem Bau einer zweiten Röhre nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung steht. (sda)