18:03 BAUBRANCHE

SVV und Kantone wollen obligatorische Erdbebenversicherung

Eine Versicherung gegen Erdbeben soll künftig obligatorisch sein. Dafür sprechen sich die den Erdbeben ausgesetzten Kantone sowie der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) aus. Die Gegner des Vorhabens kritisieren vorab die hohen Kosten.

Das Eidgenössische Finanzdepartement hatte am 18. Juli eine Konsultation zu den Vorschlägen für eine landesweite obligatorische Erdbebenversicherung eröffnet. Zur Debatte stehen drei Varianten: eine Versicherung nur für Gebäude, eine Versicherung die zusätzlich zum Gebäude auch die Aufräumkosten abdeckt sowie eine Versicherung für Gebäude, Aufräumkosten und Hausrat/Fahrhabe. Die Befürworter einer obligatorischen Erdbebenversicherung sprechen sich mehrheitlich für die dritte Variante aus. Diese wird auch im Vernehmlassungsbericht selber favorisiert.

Als notwendig und nützlich erachtet eine solche Versicherung auch die nationale Plattform für Naturgefahren des Bundesamtes für Umwelt (Planat) in der Fachleute zusammengeschlossen sind, ist eine obligatorische Erdbebenversicherung notwendig und nützlich. Die Risiken für Erdbeben würden mit der vorgeschlagenen Lösung durch die Solidargemeinschaft der Versicherten sowie dem Staat und der Bevölkerung gemeinsam getragen. Ähnlicher Ansicht ist auch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Sie weist darauf hin, dass Erdbeben einen ausserordentlich hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen können und damit existenzgefährdend seien. Ein Obligatorium mit einer Versicherungslösung im Sinne eines Service Public sei daher angezeigt. Die kantonalen Zuständigkeiten bei der Elementarschadenversicherung müssten aber unbedingt respektiert werden.

Zu den befürwortenden Kantonen gehören Basel-Stadt und das Wallis. In beiden Kantonen besteht ein erhöhtes Erdbebenrisiko. Laut Kanton Basel-Stadt würde die Versicherung die Voraussetzungen schaffen für einen raschen Wiederaufbau nach einem Erdbeben. Die Walliser Regierung hält dazu fest: Zusammen mit den eingeführten Kontrollen von Gebäuden auf Erdbebensicherheit stelle die Erdbebenversicherung auch ein wirkungsvolles Mittel zur Prävention dar.

Lücke im Bereich der Naturereignisse schliessen

Für den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) kann mit der Erdbebenversicherung eine äusserst wichtige Lücke im Bereich der Naturereignisse geschlossen werden. Nur wenn Gebäude rasch wieder aufgebaut werden und Hausrat und Fahrhabe von Unternehmen wieder beschafft werden könnten, komme die Volkswirtschaft wieder in Schwung. Die Versicherung sollte nach Meinung des SVV gesetzlich auf der aktuellen Elementarschadenversicherung aufgebaut werden: Mit dem Einbezug von Hausrat und Fahrhabe würden auch die Interessen der Mieter an einer gesamtschweizerischen Erdbeben-Deckung abgedeckt. Andernfalls wäre sie sozial ungerecht und politisch schwierig durchzusetzen.

Die Gegner einer obligatorischen Erdbebenversicherung stossen sich vor allem an den hohen Kosten. „Eine solche Versicherung hätte eine zusätzliche finanzielle Last für alle Hausbesitzer zur Folge“, kritisiert etwa die Westschweizer Immobilienvereinigung. Das vorgesehene Finanzierungsmodell erlaube es zudem, nur einen Teil der Schadenskosten zu decken, die durch ein Erdbeben entstehen. Das im Bericht vorgeschlagene Solidarwerk ziehe jährlich enorme Rückversicherungskosten nach sich, kritisiert beispielsweise der Kanton Thurgau. Für Einfamilienhausbesitzer würde sie zu einem Prämienaufschlag von rund 40 Prozent führen.

Die Befürworter des Projektes favorisieren grundsätzlich eine Bundeslösung. Sie sei leichter zu handhaben, auch wenn sie eine Verfassungsänderung notwendig mache, schreibt etwa die Walliser Regierung. Ein interkantonales Konkordat würde langwierige Gesetzesarbeiten notwendig machen.

Deckungssumme von 20 Milliarden Franken

Insgesamt sollen im Fall eines Erdbebens mit der Versicherung 20 Milliarden Franken abgedeckt werden. Der Selbstbehalt der Versicherten läge bei fünf Prozent der Versicherungssumme. Die erste Milliarde würden die Versicherer tragen. Die weiteren 19 Milliarden würden je zur Hälfte von Versicherern und dem Bund übernommen. Die Jahresprämie für ein Gebäude mit einem versicherten Wert von 700'000 Franken würde gemäss dem Hauptvorschlag 73,50 Franken betragen. Für Hausrat im Wert von 100'000 Franken würde die Jahresprämie bei 9,20 Franken liegen, für Fahrhabe im Wert von 500'000 Franken bei 49 Franken. (mai/sda)

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