18:18 BAUBRANCHE

Streit um Zürcher Letzigrund-Stadion: Implenia zieht Urteil weiter

Weitere Folge im jahrelangen Streit um die Bauabrechnung für den Bau des Zürcher Letzigrund-Stadions: Implenia gibt nicht klein bei und zieht das Urteil des Bezirksgerichts ans Obergericht weiter.

Im Oktober waren die Diskussionen zwischen der Stadt Zürich und Implenia um die Abschlussrechnung für den Bau des Letzigrund-Stadions eskaliert: Das Bezirksgericht entschied über den Fall und kam zum Schluss, dass Implenia zahlen muss. Es geht um einen Betrag von rund 23 Millionen Franken.

Streitpunkt waren insgesamt 1392 Änderungswünsche, die mit zusätzlichen rund 23 Millionen Franken zu Buche geschlagen hatten. Nach Ansicht der Stadt waren die Änderungen im Preis inbegriffen, Implenia wollte dafür hingegen dafür separat bezahlt werden. Dies mit der Begründung, dass die Änderungswünsche aus einer fehlerhaften Projektierung seitens der Stadt resultierten und damit die Stadt auch dafür aufkommen muss. Implenia verwies auf fehlerhafte oder gar fehlende Pläne. Die Stadt müsse die Mehrleistungen von Implenia zusätzlich vergüten. Doch das Bezirksgericht entschied zugunsten der Stadt und begründete dies unter anderem damit, dass die Implenia selber das Risiko für fehlende oder fehlerhafte Ausschreibungs- und Ausführungspläne trage und darum keinen Anspruch auf Mehrvergütung hat. Lediglich bei zweien der 1392 Wünsche gab das Gericht dem Unternehmen recht: Gemäss Urteil muss die Stadt Implenia 340‘000 Franken bezahlen. Für die übrigen Änderungen hat das Unternehmen selber aufzukommen.

Dies akzeptiert man bei Implenia nicht: Der Bauriese zieht das Urteil nun vor Obergericht. „Implenia ist weiterhin überzeugt, dass die Stadt Zürich für die in Auftrag gegebenen uasgeführten Projektänderungen aufkommen muss“, heisst es dazu in der Medienemitteilung von Implenia. Allerdings reduziert das Unternehmen die Forderung etwas: Wie Implenia-Sprecher Philipp Bircher gegenüber der Nachrichtenagentur SDA erklärte, hatte man bei der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils festgestellt, das bei Positionen im Umfang von drei Millionen Franken die Beweiselage nicht ausreichend ist. Somit wurde die auf 20 Millionen Franken reduziert.

Weitere Streitobjekte

Die Bauabrechnung ist aber nicht das einzige Streitobjekt von Implenia und der Stadt Zürich: Zurzeit sind neben der Werklohnklage zwei weitere Verfahren vor dem Bezirksgericht hängig. Dabei geht es einerseits um Mängelrügen, anderseits um den nachträglichen Einbau von Stützen. Zudem gelangte die Stadt Anfang Oktober an den Friedensrichter, weil schon wieder Wasser ins Stadiondach gelaufen sein soll. Derweil weist Implenia – wie bereits 2010 - diese Behauptung entschieden zurück.

Eine weitere, ebenfalls noch hängige Klage betrifft die Bauarbeiten am Parkhaus Hardau: Hier hat Implenia Nachtragsforderungen gegenüber der Stadt geltend gemacht. Das Obergericht hatte in diesem Fall gegen die Stadt entschieden, worauf diese Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. (mai/mgt/Material der SDA)

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