15:10 BAUBRANCHE

Streit um Letzigrund-Stadion: Eins zu null für Zürich

Seit Jahren liegen sich Implenia und Stadt Zürich wegen der Abschlussrechnung des Letzigrund-Neubaus in den Haaren. Nun entschied das Bezirksgericht im Streit, bei dem es um 23 Millionen Franken geht, zugunsten der Stadt. Implenia muss zahlen.

Streitpunkt sind 1392 Änderungswünsche, die mit zusätzlichen rund 23 Millionen Franken zu Buche geschlagen hatten. Die Stadt war der Ansicht, dass die Änderungen im Preis inbegriffen sind, Implenia will hingegen dafür extra bezahlt werden. Das Bauunternehmen begründet dies damit, dass diese die Folge einer fehlerhaften Projektierung seitens der Stadt sind und damit die Stadt auch dafür aufkommen muss. Schule seien fehlerhafte oder gar fehlende Pläne. Die Stadt müsse die Mehrleistungen von Implenia zusätzlich vergüten.

Nun hat das Bezirksgericht entschieden – und zwar zugunsten der Stadt: In einem 220 Seiten schweren Urteil kommen die Richter zum Schluss, dass Implenia selber das Risiko und für fehlende oder fehlerhafte Ausschreibungs- und Ausführungspläne trägt. Das Unternehmen habe deshalb keinen Anspruch auf Mehrvergütung. Lediglich bei zweien der 1392 Wünsche gab das Gericht der Bauriesin recht: Die Stadt muss Implenia 340‘000 Franken bezahlen. Die übrigen Änderungen soll das Unternehmen berappen. Daneben hat Implenia der Stadt eine Prozessentschädigung von 370‘000 Franken zu entrichten sowie die Gerichtskosten in der Höhe von 490‘000 Franken zu übernehmen.

Stadt „zufrieden“, Implenia „erstaunt“

Beim Hochbaudepartement ist man mit dem Urteil „sehr zufrieden“. Die Stadt werde somit das Stadion Letzigrund gemäss dem Urteil leicht unter dem budgetierten Totalpreis von insgesamt rund 100 Millionen Franken abschliessen können, heisst es in der Medienmitteilung des zum Gerichtsentscheid. Zudem ermöglicht das Urteil – wie das Hochbaudepartment weiter schreibt – der Stadt weiterhin grosse Bauvorhaben mit Total- oder Generalunternehmern zu realisieren.

Derweil ist die Implenia „unverändert“ der Meinung, dass die Stadt für die Bestellungsänderungen aufkommen muss, die sie selber nachträglich in Auftrag gegeben und deren Leistung sie auch erhalten habe. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass das Gericht in seiner Begründung nicht auf die Argumente der Implenia eingegangen ist. Zudem hat Implenia „mit grossem Erstaunen“ zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Zürich eine zusätzliche Klage wegen eines Wassereintritts im Stadiondach eingereicht hat. Die Stadt verlange die Nachbesserung oder alternativ eine Entschädigung im Umfang von zehn Millionen Franken, teilt das Unternehmen mit. Implenia weise die Behauptungen sowie die damit verbundenen Forderungen dezidiert zurück, heisst es dazu in der Medienmitteilung.

Ob der Streit zwischen Stadt und Implenia nun mit dem Urteil nun beendet ist, wird sich zeigen. Bei Implenia will man das noch nicht rechtskräftige Urteil analysieren und mit Blick auf die zwei noch verbleibenden Instanzen die weiteren Schritte prüfen. (mai/mgt/sda)

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