Stahl Gerlafingen stellt Gesuch für Überbrückungshilfe des Bundes
Das in finanziellen Nöten steckende Unternehmen Stahl Gerlafingen gelangt erwartungsgemäss an den Bund: Es stellt einen Antrag auf die extra auf dieses Jahr hin geschaffenen temporären Überbrückungshilfen.
Stahl Gerlafingen werde bis Ende Mai fristgerecht ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Energie einreichen, teilte das Unternehmen am Dienstagabend mit. Um in den Genuss von tieferen Preisen für die Stromnetznutzung zu kommen, muss Stahl Gerlafingen verschiedene Bedingungen einhalten: Darunter fallen die Verpflichtung zum Erhalt des Schweizer Produktionsstandortes und der Verzicht auf Dividendenzahlungen.
Im Weiteren muss sich auch der Standortkanton finanziell beteiligen. Zwar steht im Kanton Solothurn steht ein entsprechender Beschluss des Kantonsrates noch aus, doch hat gemäss Stahl Gerlafingen der Regierungsrat den Weg dazu vorbereitet. Das Gesuch um Überbrückungshilfe muss wegen der bestehenden Fristen gestellt werden, bevor der Kantonsrat entscheiden wird.
Rund die Hälfte der Produktion von Betonstahl bei Stahl Gerlafingen
DIe
Überbrückungshilfen hat der Bund eigens für vier in der Stahl-, Eisen-
und Aluminiumproduktion tätige Unternehmen. Diese können für die vier
Jahre von 2025 bis 2028 von tieferen Kosten für die Stromnetznutzung
profitieren. Im ersten Jahr bezahlen sie 50 Prozent weniger, im zweiten
Jahr sind es dann 37,5 Prozent, im dritten 25 Prozent und im vierten
12,5 Prozent weniger.
Stahl Gerlafingen kündigte in den
vergangenen Monaten Entlassungen an und hat eine Produktionslinie
geschlossen. Das Werk stand gemäss eigenen Angaben unter anderem wegen
gestiegener Energiekosten, Zollstreit und Wettbewerbsverzerrungen vor
dem Aus. Als grösstes Recyclingwerk der Schweiz stellt Stahl
Gerlafingen rund die Hälfte der Produktion von Betonstahl in der Schweiz
sicher. (sda/mai)