Ständerat will kein Baselbieter Modell
Der Kauf von Wohneigentum soll durch Bausparmodelle gefördert werden. Im Gegensatz zum Nationalrat hält der Ständerat zwei entsprechende Volksinitiativen aber für untauglich. Er hat seine Wirtschaftskommission (WAK) beauftragt, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Quelle: Umland/Flickr
Wohnen in den eigenen vier Wänden - das wollen die Initiativen fördern.
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Die Anliegen der Initianten stiessen im Ständerat zwar auf offene Ohren. Für die Mehrheit schiessen aber beide Volksbegehren über das Ziel hinaus. Gar nichts wissen will die kleine Kammer von der Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB), die das Fördermodell des Kantons Basel-Land propagiert: bei diesem Modell beträgt der Steuerabzug jährlich maximal 15'000 Franken. Hauseigentümer sollen zudem für energiesparende Sanierungsmassnahmen zu günstigen steuerlichen Bedingungen Kapital anlegen können.
Während der Nationalrat die SGFB-Initiative im März noch zur Annahme empfahl, lehnt der Ständerat dieses Bauspar-Modell gänzlich ab. Mit 25 zu 16 Stimmen folgte die kleine Kammer seiner WAK und dem Bundesrat, der im Baselbieter Modell einen Verstoss gegen das Prinzip der Steuerharmonisierung sieht. Mehr Sympathien genoss im Ständerat die Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ des Hauseigentümerverbandes (HEV), deren Anliegen er mit einem indirekten Gegenvorschlag aufnehmen will. Er stimmte einem entsprechenden Rückweisungsantrag von Paul Niederberger (CVP/NW) mit ohne Gegenstimme zu Die HEV-Initiative konzentriere sich noch zuwenig „aufs wirklich Wesentliche“, stellte Eugen David (CVP/SG) fest. Im Gegenvorschlag müsse sicher gestellt werden, dass der steuerliche Anreiz tatsächlich dem Kauf von Wohneigentum zugute komme. Der HEV-Vorschlag befreit auch Sparkapital und Zinserträge von den Steuern.
Der Bundesrat lehnt beide Volksbegehren ab. Finanzminister Hans-Rudolf Merz liess jedoch durchblicken, dass er mit einem indirekten Gegenvorschlag leben könnte. Wenn man den HEV-Vorschlag weiterverfolgen wolle, solle mit einer klareren Regelung ein „Optimum an Sicherheit“ gewonnen werden. Laut Merz hätte die HEV-Initiative Steuerausfälle in der Höhe von 30 bis 40 Millionen Franken für den Bund und 105 Millionen Franken für die Kantone zur Folge. Für die Rückweisung des Volksbegehrens an die Kommission stimmte auch die Linke, die dem Anliegen grundsätzlich ablehnend gegenübersteht.
Zwei Initiativen - ein Ziel
Der Nationalrat hatte im März beide Bauspar-Initiativen zur Annahme empfohlen. Die beiden Volksbegehren verfolgen das gleiche Ziel, allerdings auf leicht unterschiedlichen Wegen. Der HEV möchte den Bund und die Kantone verpflichten, für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum während maximal zehn Jahren einen Abzug vom steuerbaren Einkommen bei Bund und Kantonen von bis zu 10'000 Franken zuzulassen. Die SGFB will es den Kantonen überlassen, das Bausparen einzuführen. Als Grundlage schlägt sie das Bausparmodell vor, das seit vielen Jahren im Kanton Basel-Landschaft praktiziert wird. Dieses steht aber im Widerspruch zum Steuerharmonisierungsgesetz. (sda)