08:22 BAUBRANCHE

Sika: Familienholding der Erben ficht GV-Beschlüsse an

Im Streit um die Zukunft des Zuger Bauchemiekonzerns Sika ist eine neue Anfechtungsklage eingereicht worden. Die Schenker-Winkler-Holding (SWH), über welche die Erben von Firmengründer Kaspar Winkler ihre Aktien halten, ficht gewisse Beschlüsse der ordentlichen Generalversammlung vom 12. April 2016 an.

Mit ihrer Klage will sich die Familienholding gegen die Wiederwahl von Monika Ribar, Paul Hälg, Daniel Sauter, Ulrich Suter und Christoph Tobler in den Verwaltungsrat wehren, wie Sika in einem Communiqué schreibt. Auch die Nichtwahl von Jacques Bischoff werde angefochten. Das Unternehmen wurde laut eigenen Angaben gestern Mittwoch über die Klage informiert.

Die personellen Entscheide an der Generalversammlung kamen dadurch zustande, dass der Verwaltungsrat die Stimmrechte der Familienholding zurückband. Ohne diese Massnahme hätte die Erbenfamilie bei sämtlichen Voten ihren Willen durchsetzen können. Denn die Schenker-Winkler-Holding kontrolliert mit 16 Prozent des Kapitals 53 Prozent der Stimmrechte - und damit eindeutig die Mehrheit. Mit der Beschränkung auf 5 Prozent aller Namenaktien wurde ihre Stimmkraft jedoch auf marginale 2,7 Prozent limitiert. Entsprechend setzten sich die unabhängigen Verwaltungsräte dort durch, wo die Stimmrechte beschränkt wurden. Letztere wehren sich gegen den Verkauf der Kontrollmehrheit an den französischen Bauriesen Saint-Gobain.

In ihrer Medienmitteilung weist Sika darauf hin, dass vor dem Kantonsgericht Zug bereits zwei Anfechtungsklagen der SWH gegen gewisse Beschlüsse der ordentlichen GV vom 14. April 2015 sowie der ausserordentlichen GV vom 24. Juli 2015 hängig sind.

Der Konzern bleibe überzeugt, dass die Einverleibung des Unternehmens in einen globalen Konkurrenten im Mörtelgeschäft unternehmerisch keinen Sinn mache, heisst es weiter. Die Transaktion werde von der überwiegenden Mehrheit aller Stakeholder unverändert abgelehnt. (sda)

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