SIA: Juryentscheid soll respektiert werden
Beim Wettbewerb für das Klinikum 2 des Universitätsspitals Basel landeten Herzog & de Meuron mit ihrem Vorschlag auf Platz zwei. Siegerprojekt wurde jenes des Zürcher Büros giuliani.Hönger. Das passt nicht allen und mittlerweile beschäftigt sich sogar der Grosse Rat mit dem Fall. Eine gefährliche Entwicklung meint der SIA dazu.
Vor kurzem wurde das Siegerprojekt des Wettbewerbs für das Klinikum 2 des Basler Universitätsspitals der Öffentlichkeit vorgestellt. Statt Herzog & de Meuron gewann der Vorschlag von giuliani.Hönger. Der Entscheid der Jury hat in den Basler Medien eine grosse Kontroverse, ausgelöst, weil das Projekt aus städtebaulichen und architektonischen Gründen etwa punkto Massstab und Kontextualität nicht allen gefällt (siehe Artikel „Jacques Herzog nicht zufrieden mit Architekturwettbewerb“ dazu). Eine der Folgen der öffentlichen Diskussion ist nun, dass Grössrätin Christine Wirz-von Planta (LDP) im Grossen Rat des Kantons Basel Stadt eine Interpellation eingereicht hat. Sie möchte damit Genaueres über den durchgeführten Wettbewerb erfahren und hat den Regierungsrat angefragt, ob er angesichts der Bedeutung des Neubaus Klinikum 2 giuliani.hönger und Herzog & de Meuron die Möglichkeit bieten würde, ihre angepassten Projekte nochmals der Jury zu unterbreiten.
Für den SIA eine gefährliche Entwicklung. Nicht nur, weil damit die im öffentlichen Beschaffungswesen gesetzten Vorschriften missachtet werden würden, sondern auch weil eine neue Überarbeitung der ersten beiden Beiträge den Grundsätzen von Gleichbehandlung und Transparenz widerspräche, wie sie im Vergaberecht festgelegt sind. „Ein weiterer Punkt ist, dass nun die Anonymität nicht mehr gegeben ist und eine Neubeurteilung mehrere Rekurse der anderen Teilnehmer zur Folge haben könnte“, sagt SIA-Mediensprecher Thomas Müller. Was aber, wenn das das erstplatzierte Projekt wirklich die schlechtere Wahl sein sollte? Dazu meint Müller: „Meines Wissens war die Jury hochkarätig besetzt und hat ihre Aufgabe gut gemeistert. Das heisst, sie hat das für die Situation beste Projekt auserkoren. Es gibt keinen Grund, ihren Entscheid anzuzweifeln.“ Insbesondere, weil der Prozess ordentlich verlaufen sei und keine Verfahrensfehler aufgetaucht seien. (ffi/mgt)