14:16 BAUBRANCHE

Seeufer wird nicht durchgehend begehbar

Der vom Zürcher Kantonsrat ausgearbeitete Gegenvorschlag zu den beiden zurückgezogenen Seeuferweg-Initiativen wurde angenommen. Sehr zum Ärger der beiden Initiativ-Urheberinnen. Der Gegenvorschlag verursacht ihrer Meinung nach neue Ungerechtigkeiten.

Der Zürcher Kantonsrat hat die Umsetzungsvorlage zu den beiden zurückgezogenen Seeuferweg-Initiativen gegen den Willen der Linken angenommen. Vor der Schlussabstimmung gab es einmal mehr eine emotionale Debatte zum umstrittenen Enteignungsverbot.

Der Rat sprach sich mit 92 zu 72 Stimmen für den Gegenvorschlag aus, die EVP- Mitglieder enthielten sich der Stimme. Das absolute Enteignungsverbot wurde vom Rat vor fünf Wochen bei der zweiten Lesung auf Antrag der SVP eingefügt. Unterstützt wurde diese Variante von FDP, CVP, EDU und BDP.

Der nun verabschiedete Gegenvorschlag sieht vor, jedes Jahr 6 Millionen Franken für den Bau von Uferwegen entlang von Zürcher Gewässern bereitzustellen. Dieser Kern der Vorlage war im Rat denn auch unbestritten. Der Zusatz, dass auf Enteignungen kategorisch verzichtet werden muss, sorgte aber für rote Köpfe.

Die Bürgerlichen und die Mitteparteien argumentierten, dass Eigentum ein Grundrecht sei und vom Staat geschützt werden müsse. Dagegen wehrte sich die linke Ratsseite vehement. "Wir bieten auf keinen Fall Hand für ein Sonderrecht für Seeanstösser", sagte Edith Häusler (Grüne, Kilchberg). Und auch Davide Loss (SP, Adliswil) empörte sich über die "Schaffung eines Sonderrechts".

Es gehe doch nicht, dass Grundeigentümer bei Strassenbauten enteignet werden dürften, beim Seeuferweg aber nicht, sagte Loss. Und Häusler doppelte nach, dass der Schutz von Privaten nun im Vornherein höher gewichtet werde als das Wohl der Allgemeinheit. "Die Anliegen der Öffentlichkeit werden mit Füssen getreten", sagte Häusler.

Lancierung neuer Volksinitiative geprüft

Mit dem Entscheid vom Montag wird es künftig also keinen durchgehenden Seeuferweg geben. See-Anwohner müssen nicht mehr fürchten, dass sie ihr Land dem Staat abgeben müssen - im Gegensatz zu anderen Grundstückbesitzern, deren Land eingezogen werden kann, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Für die SP ist klar, dass "diese Ungleichbehandlung vor keinem Gericht standhält."

"Es ist ein Elend, was der Kantonsrat mit diesem Gesetz gemacht hat", sagte auch Markus Schaaf (EVP, Zell). Statt einer guten Lösung, würden nun neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

Ursprüngliches Ziel der beiden Initiative von SP und EVP "Zürisee für alli" und "Uferwege für alle" war ein möglichst durchgehender Uferweg entlang des Zürichsees für Radfahrer und Fussgänger. Als der Kantonsrat im Sommer 2011 beschlossen hatte, einen Gegenvorschlag zu formulieren, zogen die Initianten ihre Volksbegehren zurück.

Wie es nun weitergeht ist noch unklar. Der Verein "Zürisee für alli" habe die Initiative "aufgrund von Treu und Glauben" zurückgezogen, sagte Vereinspräsidentin Julia Gerber Rüegg (SP, Wädenswil). "Was heute nun aber vorliegt ist ein Witz." Die Umsetzungsvorlage sei ins Gegenteil verkehrt worden. Der Verein überlegt sich, ein neues Volksbegehren zu lancieren.

Zudem kündigte der Verein an, gemeinsam mit Privatpersonen gegen den Kantonsratsbeschluss beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen, weil der Kantonsrat "bundesverfassungswidrig legiferiert" habe, wie es in einer Mitteilung heisst. (ffi/sda)

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