14:50 BAUBRANCHE

Schwierige rechtliche Situation für Waldstadt Bremer

Für die Waldstadt Bremer – ein zusätzliches Quartier für die Stadt Bern – müsste das nationale Waldgesetz angepasst werden. Dies besagt ein Rechtsgutachten, mit dem geklärt wurde, ob sich Waldrodungen zugunsten von Wohnungen rechtlich durchsetzen lassen.

Bern verfügt im Gegensatz zu Städten wie Basel oder Zürich nur über wenig Baulandreserven. Eine Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, bietet der Bremgartenwald, der zwischen dem Länggasse-Quartier und der Autobahn liegt: Vor ein paar Jahren schlugen die Berner Bauart Architektenvor, dort auf rund 43 Hektaren die „Waldstadt Bremer“ zu bauen, die 6000 bis 8000 Einwohnern Platz bieten könnte. Seither sorgt ihre Idee regelmässig für Diskussionen. - Das Bedürfnis nach mehr Wohnraum für die wachsende Stadt und das Bedürfnis nach einem grossen Naherholungsgebiet kollidieren dabei.

Ob im Bremgartenwald dereinst für Mehrfamilienhäuser gerodet wird, ist sehr unklar. Grund ist ein Rechtsgutachten der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung im Auftrag des Kantons Zürich, mit dem geklärt werden sollte, ob Waldrodungen für Wohnungen juristisch durchsetzbar sind. Die Autoren kommen zum Schluss, dass dies nicht möglich ist. Das heisst, das nationale Waldgesetz müsste angepasst werden. Für eine Anpassung des Waldgesetzes lasse sich kaum eine Mehrheit finden, erklärte dazu vor Kurzem Mitautor Lukas Bühlmann im Regionaljournal des SRF.

Für ein mögliches neues Quartier im Bremgartenwald sieht es für die Stadt Bern darum eher düster aus. Dies berichtet die Zeitung „Der Bund“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Wie Bühlmann auf Anfrage der Zeitung erklärte, darf Wald nur bei überwiegendem Interesse gerodet werden. Dieses sei aber in Bern nicht gegeben. Gemäss Bühlmann ist in Bern grosses Potenzial für verdichtetes Wohnen vorhanden. Und deswegen dürfte das Projekt im Bremgartenwald rechtlich keine Chance haben.

Die Befürworter sehen das anders. Wie BDP-Ständerat und Mitglied des Waldstadt-Fördervereins gegenüber dem „Bund“ festhielt, muss eine Diskussion stattfinden, wie lange weiterhin Kulturland verbraucht werden könne, während der Wald strikt geschützt sei. Daran ändert sich für ihn auch mit dem Gutachten nichts: Es existierten verschieden Rechtsauffassungen. „Das Gutachten ist eine unter vielen Meinungen.“ Auch für Zürcher Alt-Stadtpräsident Josef Estermann, der im Beirat des Waldstadt-Projektes sitzt, ist laut „Bund“ mit dem Gutachten noch nicht das letzte Wort gesprochen. Das Waldgesetz sei nicht höher zu werten als das Raumplanungs- oder Umweltrecht und liesse Ausnahmen zu, wenn sich ein Standort als deutlich besser erweise als alle andern. (mai)

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