Sawiris Skiarena in Andermatt und Sedrun genehmigt
Jetzt ist es amtlich:Die Andermatt-Sedrun Sport AG (ASS) darfdie Skiarena am Oberalp bauen. Das eingeschrumpfte Projekt beinhaltet den Bau von 15 neuen Seilbahnanlagen, wovon achtSeilbahnen bestehende ersetzen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatmit der Genehmigung der Zusammenschliessungder SkigebieteAndermatt und Sedrun das bisher umfangreichste seilbahnrechtliche Bewilligungsverfahren abgeschlossen und dabei zugleich Neuland beschritten: In Absprache mit den anderen betroffenen Behörden wurden Nebenanlagen wie Pisten, Beschneiungs- und Parkierungsanlagen, die eigentlich dem kantonalen und kommunalen Recht unterstehen, in das seilbahnrechtliche Verfahren des Bundes integriert.

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Bugnei-Viadukt bei Sedrun
Das viel grössereUrsprungsprojekt hatte die ASS im August 2011 eingereicht. Das neue Skigebiet Andermatt-Sedrun wird "nur" über 24 Anlagen und 120 Pistenkilometer verfügen,nachdemdie Tochterfirma der AndermattSwiss Alps, die dem ägyptischen Tourismusinvestor Samih Sawiris aus Kairo gehört, dem BAV im April 2013 eine Projektänderung vorgelegt hatte,die die Ergebnisse derVerhandlungen mit Umweltorganisationen sowie die Richtplangenehmigung des Bundes und die Vernehmlassungen der Behörden von Bund und Kantonen berücksichtigte.Das ursprüngliche MegaprojektvonSamih Sawiri dampfte die ASS ein.Sie verzichtete auf 17 Pisten undpasste acht weitere an.Sie strich zwei geplante Anlagen zwischen Gurschengrat und St. Anna-Gletscher komplettund verändertedie Pläne von fünf weiteren Bahnen.
Das überarbeitete Projekt, das entscheidend fürSamirisSkiresort im Urserental ist,entspreche nun den gesetzlichen Anforderungen und den Umweltverträglichkeit zumindest auf dieser Stufe,entschied das BAV. Bei der Realisierung des Projekts müsse die ASS jedoch Auflagen umsetzen und die Umweltabklärungen in Detailprojekten weiter verfeinern, hiess es. Zu diesem Zweckwurde eine Begleitgruppe gegründet, in welche neben der ASS auch Umweltorganisatoren und betroffene Grundeigentümer einbezogen sind. Der Bau der Seilbahnanlagen kann erst beginnen, nachdem von derASS einzureichende, bezügliche Detailprojektevom BAV genehmigt wurden und die Auflagen aus der jetzigen Verfügung erfüllt sind. Vor dem Bundesverfassungsgericht können Beteiligte gegen den Entscheid eine Beschwerde führen. Die Umweltverbände wollen nach eigener Aussage nun prüfen, ob das vom BAVgenehmigte Projekt umweltverträglich ist.(tw/sda)