18:02 BAUBRANCHE

Salginatobelbrücke und zwei Wälder als Unesco-Welterbestätten

Teaserbild-Quelle: Rama, CC BY-SA 2.0, Wikimedia

Robert Maillarts Salginatobelbrücke in Schiers GR sowie die Alten Buchenwälder im Val di Lodano TI und auf dem Bettlachstock SO sollen in den nächsten Jahren für die Liste der Unesco-Welterbestätten kandidieren. Der Bundesrat hat die Revision der «Liste indicative» für zukünftige Kandidaturen des Welterbes gutgeheissen.

Die Salginatobelbrücke gilt als Meilenstein der Ingenieursbaukunst. (Rama, CC BY-SA 2.0, Wikimedia)

Quelle: Rama, CC BY-SA 2.0, Wikimedia

Die Salginatobelbrücke gilt als Meilenstein der Ingenieursbaukunst.

Die Salginatobelbücke im bündnerischen Prättigau zwischen Schiers und Schuders ist das Werk des Schweizer Ingenieurs Robert Maillard. Sie wurde 1930 erbaut und war damals mit einer Länge von 90 Metern die weltweit grösste Bogenbrücke dieser Art. Die neue Brückenform, losgelöst von den traditionellen Steinkonstruktionen, war ästhetisch und strukturell einzigartig und dient bis heute als Vorbild für den Stahlbetonbau. Sie ist ein architektonisches Meisterwerk des 20. Jahrhunderts und ein Meilenstein der Ingenieurbaukunst.

Die Alten Buchenwälder auf dem Bettlachstock (Solothurner Jura) und im Val di Lodano (Seitental des Maggiatals) ergänzen die transnationalen seriellen Stätten der Welterbeliste der primären und alten Wälder in Deutschland, der Slowakei und in der Ukraine. Diese Wälder bilden gemeinsam ein herausragendes Beispiel für die aussergewöhnliche ökologische Entwicklung der Verbreitung der Buchenwälder in ganz Europa seit der letzten Vergletscherung. Die beiden Wälder sind bereits heute Naturwaldreservate und geniessen einen guten Schutz.

Grosse Welterbedichte in der Schweiz

Welterbestätten sind Kultur- oder Naturstätten von aussergewöhnlichem universellem Wert. Mit der Ratifizierung der Welterbekonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Welterbestätten zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Gemessen an ihrer Grösse verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich über eine sehr hohe Anzahl von Welterbestätten. Die Revision der aktuellen «Liste indicative» widerspiegelt deshalb eine strenge Auswahl und enthält nur diejenigen Objekte, die grösste Chancen haben, auf die Liste des Welterbes aufgenommen zu werden.

Die neuen Vorschläge für die Welterbeliste wurden durch eine Expertengruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Kultur geprüft. Ein Eintrag in der «Liste indicative» bedeutet noch keine Kandidatur für die Liste des Welterbes, ist jedoch deren Voraussetzung.

Aus der Schweiz wurden bisher 12 Stätten auf die Liste des Unesco-Welterbes aufgenommen: Die Altstadt von Bern, der Stiftsbezirk von St. Gallen sowie das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair (alle 1983), die Burgen und Stadtbefestigung von Bellinzona (2000), die Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch (2001, erweitert 2007), Monte San Giorgio (2003, erweitert 2010), das Weinbaugebiet Lavaux (2007), die Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina, die Tektonikarena Sardona (beide 2008), La Chaux-de-Fonds/Le Locle, Stadtlandschaft Uhrenindustrie (2009), die Prähistorischen Pfahlbauten um die Alpen (2011) sowie das architektonische Werks von Le Corbusier, ein aussergewöhnlicher Beitrag an die Architektur der Moderne (2016). (mgt/aes)

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