12:07 BAUBRANCHE

RPG 2 kommt nicht vor 2019

Von vielen unbemerkt, hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in einem Brief an die Kantone mitgeteilt, wie es nach der überstürzten Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) weitergehen soll: Bis April 2019 werden keine neuen Regelungen in Kraft treten. Die bisher zentralen Themen Kulturlandschutz und Fruchtfolgeflächen werden aus RPG 2 ausgekoppelt und separat angegangen.

Mitte Mai endeten die Vernehmlassung zu RPG 2 und die Anhörung zum minimalen Geodatenmodell Fruchtfolgeflächen (FFF). Noch bevor die Vernehmlassungsfrist abgelaufen war, beschlossen das zuständige Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und die kantonalen Baudirektoren, die Revision von RPG 2 zu sistieren (mehr dazu hier).

Nun schreibt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gemäss einer Meldung des VLP-Aspan in einem Rundschreiben an die Kantone, wie es mit den zentralen Themen Kulturlandschutz und Fruchtfolgeflächen weitergehen soll:

  • Im Interesse der Planungssicherheit sollen während der Umsetzung von RPG 1 in den kantonalen Richtplänen, die noch bis Ende April 2019 dauert, keine neuen Regelungen in Kraft treten. Die Arbeiten an RPG 2 werden verlangsamt, damit sich die Kantone und andere Akteure auf die Umsetzung von RPG 1 konzentrieren können.
  • Die Regelungen über den Kulturlandschutz und den Sachplan FFF werden aus der Revisionsvorlage ausgekoppelt. Zusammen mit den Kantonen soll stattdessen der Sachplan FFF überarbeitet werden.


Die Themen Kulturlandschutz und FFF bilden also nicht mehr Gegenstand von RPG 2. Diese Themen werden separat behandelt und unter der Co-Leitung der Bundesämter für Raumentwicklung und für Landwirtschaft bearbeitet.

Begleitend wird eine Expertengruppe gebildet, in der die Bereiche Landwirtschaft, Bodenkunde, Ernährungssicherheit, Raumplanung, Umwelt, Forschung und Politik vertreten sind. Die Expertengruppe soll bereits 2015 damit beginnen, die Ausgangslage aufzuarbeiten. (mgt/aes)

Der Brief an die Kantone

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