17:03 BAUBRANCHE

Roden, wo es wuchert

Der Schweizer Wald hat sich in den letzten 15 Jahren um die Fläche des Kantons Schaffhausen vergrössert. Darauf hat die Politik nun reagiert: Das Waldgesetz wird gelockert. Künftig soll in manchen Gebieten Wald gerodet werden können, ohne dass dafür die gleiche Fläche andernorts aufgeforstet werden muss.

Der Ständerat räumte heute Donnerstag bei der Revision des Waldgesetzes die letzte Differenz zum Nationalrat aus. Damit ist das Gesetz bereit für die Schlussabstimmung.

Wer ein Stück Wald rodet, soll zwar auch künftig im Prinzip dieselbe Fläche wieder aufforsten müssen. In Regionen mit zunehmender Waldfläche können aber anstatt einer Aufforstung auch andere Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes ergriffen werden. In den restlichen Gebieten steht die Aufforstung hingegen nach wie vor im Vordergrund: Dort ist ein Verzicht auf Realersatz nur in Ausnahmefällen zulässig. Und zwar unter der Bedingung, dass damit landwirtschaftliches Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvolle Gebiete geschont werden. Keinen Rodungsersatz braucht es auch bei jenen Waldstücken, die in den vergangenen 30 Jahren eingewachsen sind

Eine stärkere Lockerung des Waldschutzes lehnten die Räte ab. Vertreter der SVP und der FDP wollten weiter gehen: Sie beantragten, dass in Gebieten, in welchen der Wald nicht zunimmt, der Erhalt landwirtschaftlichen Kulturlandes genügt, um auf die Aufforstung verzichten zu können. Die Mehrheit war jedoch der Auffassung, damit würde der Wald im Mittelland stark unter Druck geraten. Aus diesem Grund war eine frühere Revision des Waldgesetzes gescheitert. Die Räte wollten auch nicht, dass für den Bau von Windrädern oder anderen Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien auf Realersatz verzichtet werden kann.

Wenn Büsche und Bäumen per Gesetz kein Wald sind

Allerdings entschieden die Räte, dass die Nutzungspläne nicht nur diejenigen Waldgrenzen festlegen, die an Bauzonen grenzen. Neu sollen sie auch Waldgrenzen in Gebieten bestimmen, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern will. Büsche und Bäume, die über die definierte Grenze hinauswachsen, gelten nicht mehr als Wald im Sinne des Gesetzes. Sie können gerodet werden.

Im Ständerat plädierte eine Minderheit dafür, in diesem Punkt am heutigen Recht festzuhalten. Der Rat lehnte dies jedoch mit 29 zu 10 Stimmen ab. Auch Umweltministerin Doris Leuthard sprach sich für die neue Regelung aus. Diese schaffe mehr Rechtssicherheit und vereinfache die Abläufe. Kantone könnten künftig Gebiete mit unerwünschten Waldflächen bezeichnen und ohne Rodungsbewilligung eingewachsenen Wald entfernen.

Robert Cramer (Grüne/GE) stellte sich vergeblich gegen die Neuerung: Es gehe um einen zentralen Aspekt des Waldgesetzes. Die Stiftung Helvetia Nostra von Franz Weber habe sich 2008 bereit gezeigt, ihre Waldschutz- Initiative zurückzuziehen, weil das Parlament die Pläne des Bundesrates für eine weitgehende Lockerung des Waldschutzes nicht akzeptiert habe. Nun hätten sich die Räte doch für eine starke Lockerung des Waldschutzes ausgesprochen, so Cramer. Das sei fragwürdig. Die neue Regelung werde ausserdem zu absurden Situationen führen. Es werde Wald geben, der juristisch nicht als Wald gelte. „Die Augen sehen einen Wald, aber das Gesetz sagt, dass es keinen gibt.“ (mai/sda)

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