17:53 BAUBRANCHE

Richtplan 2030: Berner Regierung berücksichtigt Kritik

Der Regierungsrat hat den kantonalen Richtplan 2030 genehmigt. Dieser soll dafür sorgen, dass künftig Wachstum weniger mit Zersiedelung einhergeht und Siedlungen vor allem gegen innen wachsen. Im bereits in Kraft gesetzten Plan nimmt die Regierung Kritik vom Land auf.

Der Regierungsrat gesteht nun nämlich Gemeinden im Hügel- und Berggebiet ein doppelt so hohes Wachstum von Bevölkerung und Arbeitsplätzen zu wie noch im Richtplanentwurf. Anderseits hat die Regierung die Wachstumsraten im Raumtyp "Urbane Kerngebiete der Agglomerationen" geringfügig verkleinert, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Damit reagiert der Regierungsrat reagiert damit auf die Mitwirkung zum Entwurf des Richtplans 2030, welche zwischen September und Dezember des vergangenen Jahrs stattgefunden hat. In dieser Mitwirkung kam der Richtplan zwar grundsätzlich gut an. Dass mit dem Boden künftig sparsamer umgegangen werden soll, unterstützten alle.

Doch forderten etwa die Regionalkonferenz Oberland-Ost und die SVP, in Zukunft müsse auch auf dem Land eine angemessene Entwicklung möglich sein. Die Kantonsregierung räumte damals ein, der Richtplan in der Entwurfform könne mit der angestrebten Entwicklung in den Zentren Diskussionen zum Stadt-Land-Graben befeuern.

Einzonungsmoratorium nach wie vor gültig

Mit dem Beschluss des Regierungsrats ist der Richtplan für die Gemeinden ab sofort gültig. Sie müssen nun den Richtplan in der Ortsplanung umsetzen. Noch nicht vom Tisch ist aber das Einzonungsmoratorium im Kanton Bern. Es wird erst aufgehoben, wenn der kantonale Richtplan vom Bundesrat genehmigt wird. Der Bund hatte den Vorentwurf des bernischen Richtplans noch zurückgewiesen. Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) sagte am Freitag bei der Vorstellung des Plans vor den Medien in Bern laut der Mediendokumentation, der Kanton Bern habe die Vorbehalte des Bunds soweit wie möglich berücksichtigt, ohne die strategische Ausrichtung zu ändern. Neuhaus, der als Justiz- und Gemeindedirektor für die Raumplanung zuständig ist, glaubt, dass der Richtplan nun genehmigungsfähig ist.

Ursprung: Ja zum Raumplanungsgesetz

Dass sich der Kanton Bern einen neuen Richtplan gibt, geht auf die Änderung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes zurück. Ihm stimmte das Schweizer Volk 2013 zu. Mit diesem Gesetz soll die Zersiedelung der Landschaft gestoppt und das Kulturland geschont werden.

Wesentliche Neuerungen sind laut der Mitteilung des Kantons ein neues, für alle Behörden verbindliches "Raumkonzept Kanton Bern", eine griffige Strategie für die Siedlungsentwicklung, quantitative Vorgaben für die Entwicklung des Siedlungsgebiets im Kanton, verschärfte Regeln für die Baulandbedarfsberechnung der Gemeinden sowie Massnahmen zur aktiven Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen.

300 Eingaben erhielt der Kanton vergangenes Jahr im Rahmen der Mitwirkung. Insgesamt fünf Raumtypen werden im Richtplan 2030 definiert: Urbane Kerngebiete der Agglomerationen, Agglomerationen und Entwicklungsachsen, Zentrumsnahe ländliche Gebiete, Hügel- und Berggebiete sowie Hochgebirgslandschaften. (sda)

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