13:29 BAUBRANCHE

Rezyklierte Ideen für Mietpreis-Indexierung?

Die Entwicklung der Mietzinse ist an die Hypothekarzinsen gekoppelt. Nun liebäugeln verschiedene, vor allem linke Politiker mit einer Anbindung der Mietzinsen an die Teuerung. Versuche in diese Richtung sind 2003 an der Urne und 2010 in den Räten bereits gescheitert und dürften es immer noch schwer haben.

Das heutige System der Koppelung der Mietzinsentwicklung an den Verlauf des Referenzzinsatzes und, in Einzelfällen, mit zusätzlicher Berücksichtigung von Elementen der Teuerung und weiterer Kosten, hat sich als kleinster gemeinsamer Nenner durchgesetzt. Angesichts der divergierenden Interessen seitens der Marktteilnehmer und politisch motivierter Kreise, dürfte die Koppelung an den Referenzzinsatz noch für längere Zeit Bestand haben.

In einer Bestandesaufnahme bringt es die NZZ auf den Punkt. Das heutige System bringt in einer Tiefzinsphase für die Hauseigentümer geringe Renditen. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) könnte sich denn auch einen kalkulatorischen Zinssatz zwischen 4,5 bis 5 Prozent vorstellen. Ein Satz, den ja auch die Banken für die Berechnung der Tragbarkeit von Hypotheken anwenden.

Vorstösse, die es richten sollen?

Viele Mieter haben von dieser Koppelung in den letzten Jahren profitiert. So ist der Referenzzinssatz in den vergangenen drei Jahren immerhin von 2.75% auf 2.0% gesunken. Im linken Spektrum wird befürchtet, dass es mit dem heutigen Referenzzins-basierten System bei steigenden Zinsen zu stark steigenden Mieten kommen könnte. Sie sieht die Lösung des Problems in einer Koppelung an die Teuerung, einem Wert, der jedoch zur Realität der Zinsen, Unterhalts- und Renovierungskosten, Gebühren usw. keinen unmittelbaren Bezug hat. Ein entsprechender Vorstoss der Grünen wurde von der Rechtskommission des Nationalrates mit 10 zu 9 Stimmen abgelehnt. Überwiesen wurde dagegen eine parlamentarische Initiative des Waadtländers Olivier Feller (FDP) durch die ständerätliche Rechtskommission. Sie will, dass die Beurteilung, ob im Rahmen eines Mietverhältnisses ein übersetzter, missbräuchlicher Ertrag erzielt wurde, nicht mehr vom Referenzzinssatz abhängen soll. Die NZZ rechnet vor, dass bereits Renditen auf dem ursprünglich investierten Eigenkapital von 2,5%, also 0,5% über dem Referenzzinssatz von 2.0% bereits als missbräuchlich gelten. Zum Thema Referenzzins ist auch eine Interpellation des Bündners Martin Candina (CVP) hängig. Er verlangt vom Bundesrat Auskunft über die Möglichkeit automatischer Mietzinssenkungen.

Die Gestaltung und Anbindung des Mietzinses dürfte auch weiterhin immer wieder aufs Tapet kommen.Ein Wechsel oder eine Änderung des heutigen Systems der Referenzzins-Bindung dürfte nur eine Chance haben als Kompromiss zwischen Mietern und Vermietern – und dies wohl jenseits politisch motivierter Extremforderungen.

Angesichts der notwendigen Wohnungsproduktion kann eine Verunsicherung durch allzu viele Regulierungen und Einschränkungen schnell zu einer Irritation im Wohnungsmarkt, oder vielmehr zu einer Zurückhaltung bei (Wohnungs-)Bauinvestitionen führen. Damit ist niemandem gedient. Der teilweise öffentlich finanzierte und begünstigte gemeinnützige Wohnungsbau, der von Links bis weit in die politische Mitte Sympathien geniesst, kann es alleine wohl auch nicht richten. (mai)

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