15:17 BAUBRANCHE

Revidiertes RPG: Genf, Basel-Stadt und Zürich machen den Anfang

Das 2013 gutgeheissene Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf der kommenden 15 Jahre entsprechen müssen. Den Anfang haben nun Zürich, Basel und Genf gemacht. Ihre entsprechend revidierten Richtpläne wurden heute als erste vom Bundesrat genehmigt.

Bei den Anpassungen hat keiner der drei Kantone das Szenario des Bundesamts für Statistik als Basis genommen, das von der stärksten Bevölkerungsentwicklung ausgeht.

Basel: Siedlungsentwicklung nach Innen

Wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mitteilt, legte der Kanton Basel-Stadt mögliche Erweiterungen des Siedlungsgebiets sehr zurückhaltend fest. Der Kanton setze den Schwerpunkt klar auf die Siedlungsentwicklung nach innen. Durch Verdichtung soll nicht nur zusätzlichen geschaffen, sondern auch die Siedlungs- und Wohnqualität verbessert werden. Zudem setzt Basel-Stadt städtebauliche Akzente, indem er im Richtplan punktuelles Wachstum in die Höhe vorsieht sowie Arealentwicklungen und die Umwandlung frei werdender Areale.

Genf: Landwirtschaftsflächen bebauen

Um Raum für die zusätzlich benötigten Wohnungen und Arbeitsplätze zu schaffen setzt der Kanton Genf auf Verdichtung und die Erneuerung bestehender Quartiere. Allerdings sieht der Richtplan auch Siedlungserweiterungen auf Landwirtschaftsflächen vor: Würden nun alle im Richtplan für eine Einzonung vorgesehenen Flächen überbaut, könnte der Kanton jedoch die vom Bund vorgeschriebenen 8400 Hektaren Fruchtfolgeflächen nicht erhalten. Darum hat der Bundesrat heute nur einen Teil der geplanten Siedlungserweiterungen genehmigt.

Zürich: Kanton kann auf regionale Richtpläne Einfluss nehmen

Derweil hat der Kanton Zürich sein Siedlungsgebiet gegenüber dem bisherigen Richtplan aus dem Jahr 1996 kaum vergrössert, dies obwohl man mit einer starken Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung rerchnet. Der kantonale Richtplan beschränke sich auf die wichtigsten strategischen Festlegungen und beauftrage die Regionen, die Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen und zur Verdichtung umzusetzen, schreibt das ARE. Die Steuerung entsprechender Massnahmen bleibt jedoch beim Kanton: Der kantonale Richtplan und das kantonale Gesetz enthalten klare Vorgaben für die regionalen Richtpläne, zudem hat der Kanton hat die Kompetenz, nötigenfalls direkt auf die Inhalte der regionalen Richtpläne Einfluss zu nehmen.

Das revidierte Raumplanungsgesetz wurde am 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt haben die Kantone fünf Jahre Zeit, ihre Richtpläne an das neue Recht anzupassen. Solange kein vom Bundesrat genehmigter Richtplan vorliegt, gelten die Übergangsbestimmungen. Diesen zufolge sind Einzonungen in der Regel nur dann erlaubt, wenn sie flächen- und zeitgleich kompensiert werden. (mai/sda/mgt)

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