18:24 BAUBRANCHE

Referenzzinssatz bleibt bei 2 Prozent

Die Mietzinsen bleiben in der Schweiz voraussichtlich weiterhin stabil: Der hypothekarische Referenzzinssatz zur Berechnung der Mieten bleibt bei rekordtiefen 2,0 Prozent. Die teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit. - Sowohl Hauseigentümer- als auch Mieterverband schliessen eine weitere Senkung im 2015 nicht aus.

Der Durchschnittszinssatz, der per 30. Juni 2014 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,98 auf 1,95 Prozent gesunken. Damit bleibt der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz kaufmännisch gerundet weiterhin bei 2,0 Prozent. Damit haben Mieter keinen Anspruch auf eine Senkung der Mieten. Dies dürfte laut BWO so bleiben, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet. Gültig ist der neue Referenzzinssatz ab morgen Dienstag, 2. September.

Ein Anspruch auf einen tieferen Mietzins besteht laut BWO allerdings, wenn ein Mietzins noch nicht auf dem seit Anfang September 2013 gültigen Referenzzinssatz beruht. Vermieter ihrerseits können bis zu einem bestimmten Grad die Teuerung sowie gestiegene Unterhaltskosten mit geforderten Senkungen verrechnen.

HEV: Referenzzinssatz könnte auf 1,75 Prozent sinken

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) schliesst nicht aus, dass der bereits rekordtiefe Referenzzinssatz im nächsten Jahr auf 1,75 Prozent sinken könnte. Dies geht aus seinem aktuellen Communiqué hervor. Voraussetzung dafür sei, dass das Zinsniveau im nächsten Jahr tief bleibe, heisst es weiter. Wegen des grossen Bestandes an langfristigen Festhypotheken wirken sich Zinsänderungen laut HEV nur verzögert auf den Referenzsatz aus. Laufe eine Althypothek aus, werde sie nach wie vor durch eine tendenziell günstigere Neuhypothek ersetzt. Zur aktuellen Lage hielt der HEV fest, dass eine Senkung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent entspreche. Doch er verwies gleichzeitig auf die Möglichkeit für Vermieter, die Teuerung und Kosten für Investitionen, Unterhalt und Gebühren gegen die Senkung aufzurechnen.

SMV: Weniger als 17 Prozent profitierten

Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) seinerseits hielt fest, dass von der letzten Senkung des Referenzzinssatzes im September 2013 weniger als 17 Prozent der Mieter profitiert hätten. Auch der SMV erachtet eine weitere Senkung des Satzes im kommenden Frühling „im Bereich des Möglichen“.

Die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken. Die nächste allfällige Anpassung des Satzes erfolgt per 1. Dezember. - Seit der Einführung im September 2008 ist der Referenzzinssatz nur gesunken. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent. (mai/sda)

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