09:27 BAUBRANCHE

Raumplanung überkantonal aufeinander abstimmen

Die Raumplanung in der Schweiz soll künftig nicht mehr an den Kantonsgrenzen enden. Mit einem gemeinsamen Raumordnungskonzept (Metro-ROK) haben acht Kantone im Metropolitanraum Zürich einen ersten Schritt dazu unternommen.

Die Metropolitanregion Zürich soll hauptsächlich in den Stadtlandschaften aller dazugehörigen Kantone wachsen, wie etwa hier in der Stadtzürcher Überbauung Freilager. Bild: Gabriel Diezi

Die Metropolitanregion Zürich soll hauptsächlich in den Stadtlandschaften aller dazugehörigen Kantone wachsen, wie etwa hier in der Stadtzürcher Überbauung Freilager. Bild: Gabriel Diezi

Mit dem Metro-ROK wird der Zürcher Metropolitanraum als zusammenhängender funktionaler Raum verstanden, in dem grenzüberschreitend geplant wird. Erarbeitet wurde das Konzept von den Raumplanungsfachstellen der Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Zug und Zürich. Der Kanton Luzern schliesst sich dem Metro-ROK an, obwohl er gemäss der Definition des Bundesamts für Statistik eigentlich nicht mehr zum Metropolitanraum Zürich gehört.

Das Konzept hat einen Zeithorizont bis 2030, ist jedoch nicht behördenverbindlich. Vielmehr diene das Raumordnungskonzept den acht Kantonen als Orientierungsrahmen und als Hilfe für ihre kantonalen Planungen sowie für die interkantonale planerische Abstimmung, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Das Metro-ROK sei eine wichtige Leitschnur für die Abstimmung und für grenzüberschreitende Fragestellungen in der Raumplanung. Es biete darüber hinaus eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit im Metropolitanraum Zürich.

In den Stadtlandschaften wachsen

Unterschieden werden im Metro-ROK vier Handlungsräume mit spezifischen Stossrichtungen: die Stadtlandschaft, die Zwischenlandschaft, die Kulturlandschaft sowie die Naturlandschaft. Diese Unterscheidung trage den heute bestehenden Realitäten Rechnung, heisst es in der Mitteilung.

Zu allen vier Handlungsräumen macht das Metro-ROK Aussagen zur Wachstumsverteilung sowie zur Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft. So sollen 80 Prozent des künftigen Wachstums auf die Stadtlandschaft und die regionalen Zentren, die restlichen 20 Prozent auf die Zwischen- und Kulturlandschaft entfallen.

Diese Zahlen sind allerdings nur Zielwerte. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Potenziale der acht Kantone sollen berücksichtigt werden. Dementsprechend kann die Verteilung in den ländlichen Kantonen auch in Richtung 70 / 30 Prozent und in den urbaneren Kantonen in Richtung 90 / 10 Prozent tendieren.(sda/gd)

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