Preis eines Grundstücks bleibt Privatsache
Bei Grundstückverkäufen muss der bezahlte Preis weiterhin nicht veröffentlicht werden. Der Nationalrat hat die Forderung der SP nach einer Publikationsvorschrift mit 130 zu 57 Stimmen deutlich abgelehnt.
Mit ihrer parlamentarischen Initiative wollte die SP-Fraktion mehrere Ziele erreichen: Werde der Preis einer Handänderung im Grundbuch ausgewiesen, wirke sich dies dämpfend auf die Preise und damit zu Gunsten der Käufer aus, sagte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Die Massnahme sorge für gleiche Spiesse zwischen Käufern und Verkäufern. Zudem kann ihrer Meinung nach, damit aber auch die Spekulation eingedämmt und die Geldwäscherei bekämpft werden. Gegen die Bodenspekulation galt laut Leutenegger Oberholzer in den 1980er Jahren eine Publikationsfrist. Die Publikation biete dem Staat eine verlässliche Quelle für statistische Erhebungen zum Immobilienmarkt.
Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer war zu einer erneuten Publikationspflicht aber nicht bereit. Sie sieht darin einen Eingriff in die Privatsphäre, für den es kein öffentliches Interesse gibt. Ausserdem bezweifelten die Gegner, dass sich eine Publikation preisdämpfend auswirkt. Die Information über Preise mittels Studien erachtet sie als genügend.
Heute steht es den Kantonen frei, ob sie Handänderungen publizieren und dabei auch die Gegenleistung – den Preis - offenlegen. Nach Angaben der vorberatenden Kommission veröffentlichen heute 19 Kantone die Handänderungen, nur in Genf und im Jura sind auch die Preise öffentlich. (mai/sda)