15:28 BAUBRANCHE

Noch immer Feuer unter dem Dach

Im Rechtsstreit rund um die Planung und den Bau der Stadtberner Feuerwehrkaserne haben sich die Parteien in erster Instanz in Bern vor Gericht getroffen. Sie stimmten der Aufnahme von informellen Vergleichsgesprächen zu.

Wie lange diese Gespräche dauern, ist offen. Sollten die Bauherrin und das Architekturbüro sich nicht aussergerichtlich einigen können, würde die zivilrechtliche Gerichtsverhandlung zu einem ebenfalls noch nicht bekannten, späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen. Juristisch in den Haaren liegen sich die Ralph Bänziger Architekten AG als Urheberin des Neubaus und die die Stadtbauten Bern als Bauherrin.

54 statt 35 Millionen

Bänzigers Büro hatte seinerzeit den Wettbewerb für den neuen Feuerwehrstützpunkt gewonnen. Im Vorfeld der städtischen Abstimmung im Jahr 2008 wurde von Baukosten von 35 Millionen Franken gesprochen. Rund ein jahr später gaben die Stadtbauten bekannt, dass der Bau nun gegen 54 Millionen Franken teuer werde. In der Folge erhielten Ralph Bänziger und sein Büro den Laufpass. Anstatt der Zürcher sollte nun ein neues Team den Feuerwehrstützpunkt nach Baenzigers Plänen realisieren. Bänziger wehrt sich vehement gegen das Vorgehen der Stadtbauten: Sie hätten ihm bislang keinen stichhaltigen Grund für die Auflösung der Zusammenarbeit nennen können. Er sei vielmehr als Sündenbock für die Mehrkosten vorgeschoben worden, erklärte Bänziger seither verschiedentlich in der Öffentlichkeit. Schuld an oder verantwortlich für die Mehrkosten sei nicht sein Büro. Um das Projekt in der Volksabstimmung durchzubringen, hätten die Bauherrin und der Stadtberner Gemeinderat dem Volk absichtlich tiefe Kosten vorgegaukelt, vermutet er.

Schadenersatz von 1,2 Millionen Franken

Nach der Volksabstimmung sei das Architekturbüro laufend mit neuen Wünschen und Bedürfnissen konfrontiert worden, so Bänziger. Die Stadtbauten hätten versäumt, die Bedürfnisse, insbesondere der Feuerwehr, genügend abzuklären. Die Stadtbauten seien nicht verantwortlich für den sogenannten Mieterausbau der Feuerwehr, konterte indessen der Anwalt der Stadtbauten vor Gericht. Die Bauherrin habe gemäss Auftrags- und Werkvertragsrecht die Zusammenarbeit mit Bänziger durchaus in der von ihr gewählten Art beendigen können. Schliesslich sei für den Auftrag auch kein Mindestvolumen vereinbart worden.

Vor Gericht fordert Bänziger Honorare und Schadenersatz von insgesamt rund 1,2 Mio. Franken. Zudem müsse das Gericht der Bauherrin verbieten, Bänzigers Pläne und Projektunterlagen weiter zu verwenden. Der für seine oft markigen Äusserungen bekannte Bänziger verfolgte die Gerichtsverhandlung vor Ort. (sda)

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