18:40 BAUBRANCHE

Nationalrat hält den Strassen-Fonds auf Kurs

Der Nationalrat hat dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugestimmt. Damit werden Autobahnen in Stand gehalten, das Nationalstrassennetz fertiggestellt, Engpässe beseitigt und Agglomerationsverkehrs-Projekte finanziert.

Die neue Strassen-Finanzarchitektur ist vom Ständerat bereits gutgeheissen worden. Auch im Nationalrat ist die Fonds-Lösung auf breite Zustimmung gestossen. Vergeblich verlangten SP und Grüne, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, weil sich diese ihrer Meinung nach stark auf Beton und zu wenig auf intelligente Technologien und Konzepte wie Mobility Pricing fokussiert. Derweil war es der Mehrheit, die Grabenkämpfe zwischen Strasse und Schiene zu beenden. Darum soll ein Fonds für die Strasse als Gegenstück zum Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) geschaffen werden. Dieser ist unbefristet und sollte mittels neuer Einnahmequellen ausreichend dotiert sein, um den Substanzerhalt, die Engpassbeseitigung und die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes nahezu vollständig zu finanzieren.

Weniger Tanktourismus

Ein Teil der zusätzlichen Mittel wird durch eine Erhöhung des Benzinpreises aufgebracht. Der Nationalrat folgte dem Ständerat und beschloss, den Mineralölsteuer-Zuschlag nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen um sechs sondern um 4 Rappen auf 34 Rappen pro Liter anzuheben. Damit bringt die Benzinpreis-Erhöhung dem Fonds rund 100 Millionen Franken weniger ein als vom Bundesrat veranschlagt. Als Ausgleich hatte der Ständerat beschlossen, dem NAF 5 Prozent der Mineralölsteuer zukommen zu lassen. Das sind rund 125 Millionen Franken pro Jahr, sie fliessen heute in die Bundeskasse.

Nach dem Willen der Räte fliesst aber noch viel aus der Bundeskasse in den NAF. Mit weiteren 5 Prozent der Mineralölsteuer wird die Umsetzung des Netzbeschlusses finanziert. Mit diesem werden 400 Kilometer Strasse von den Kantonen auf den Bund übertragen. Der Netzbeschluss war 2013 mit der Vignetten- Abstimmung gescheitert, nun wird er in den NAF aufgenommen. Die Kantone beteiligen sich mit 60 Millionen Franken an der Umsetzung.

Ausserdem fliessen in den NAF 375 Millionen Franken aus der Importsteuer auf Autos, die heute der Bundeskasse zukommen. Unter dem Strich leistet diese also rund 650 Millionen Franken an den NAF. Weitere Einnahmequellen sind der Mineralölsteuer-Zuschlag, die Vignetten-Einnahmen und eine neue Pauschalabgabe auf Elektrofahrzeuge. Insgesamt stehen für den NAF rund 3 Milliarden Franken zur Verfügung.

Parallel zum NAF wird die Spezialfinanzierung Strassenverkehr weitergeführt. Daraus leistet der Bund künftig Zahlungen an die Kantone im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr, etwa für Hauptstrassen, Strassen in Berg- und Randregionen oder zum Schutz vor Naturgefahren. Die so genannte Strassenkasse wird mit jener Hälfte der Mineralölsteuer-Einnahmen alimentiert, die heute schon für die Strasse verwendet wird.

Planungssicherheit

Die grossen Linien dieses Gesamtpakets tastete der Nationalrat nicht an. Allerdings wurde über die Modalitäten des NAF und dessen Finanzierung gestritten. So verweigerte der Nationalrat dem Bundesrat die Kompetenz, die Benzinsteuer bei Bedarf der Teuerung anzupassen. Der Anteil des NAF an den Mineralölsteuer- Einnahmen darf nicht gekürzt werden, sondern beträgt fix 60 Prozent. Dabei ging es der Mehrheit um Planungssicherheit. Aus dem gleichen Grund will der Nationalrat verhindern, dass die Einnahmen aus der Automobilsteuer im Rahmen von Sparmassnahmen für andere Zwecke als für den NAF verwendet werden können. CVP-Sprecher Thomas Ammann (SG) erinnerte daran, dass es der Sinn jeder Fonds-Lösung sei, die Mittel der "Willkür der Finanzplanung" zu entziehen.

Zu reden gab die Verwendung der Mittel. Die Verkehrskommission wollte den NAF konsequent auf die Strasse ausrichten. Durchgesetzt hat sich schliesslich der Vorschlag des Bundesrats, den Mitteleinsatz auf eine Gesamtschau des Verkehrs abzustützen. Auch sollen die Mittel in den Agglomerationen nicht allein für Strassen-Ausbauten eingesetzt werden, wie es die Kommission verlangt hatte. Die Ausbauprojekte im Nationalstrassennetz hat der Bundesrat im Strategischen Entwicklungsprogramm Strasse (STEP) dargestellt. Die erste Tranche bis 2030 umfasst Projekte für 6,5 Milliarden Franken. Der Bundesrat will das STEP alle vier Jahre aktualisieren.

Die NAF-Vorlage geht nun wieder an den Ständerat. Zusammen mit dieser hat der Nationalrat eine Motion der ständerätlichen Verkehrskommission überwiesen. Der Bundesrat wird damit beauftragt, bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette vorzulegen. (sda/mai)

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