Mieterwechsel: Bisheriger Zins soll bekannt sein
Wenn es nach dem Bundesrat geht, muss bei einem Mieterwechsel künftig schweizweit der Vormietzins bekannt gegeben werden. Er erhofft sich dadurch mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt.

Quelle: Marcel Müller
Symbolbild
Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung, und Forschung (WBF) mit der Ausarbeitung eines Gesetzgebungsentwurfs beauftragt. Wie es in einer Mitteilung heisst, geht es um eine Änderung im Mietrecht. Bei einem Mieterwechsel soll mittels eines Formulars der bisherige Mietzins bekannt gegeben werden. Künftig soll das in allen Kantonen gelten. Derzeit besteht diese Pflicht nur in Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Nidwalden, Zug und Zürich. Des Weiteren soll eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden müssen. Erhöht sich der Zins infolge wertvermehrender Investitionen, soll dies im ersten Jahr seit Beginn des Mietvertrags nur dann wirksam werden, wenn der Mieter beim Vertragsabschluss darüber informiert worden ist. Wie die Bundeskanzlei schreibt, soll der Mieter so vor überraschenden Mietzinserhöhungen kurz nach Vertragsbeginn geschützt werden. (pd/mt)