Manor: Zürcher Heimatschutz gelangt an höhere Instanz
Der Zürcher Heimatschutz will nicht, dass das Warenhaus Manor an der Zürcher Bahnhofstrasse umgenutzt wird. Nachdem er beim Baurekursgericht abgeblitzt ist, gelangt er nun ans Verwaltungsgericht. Es soll die Frage klären, ob auch die Nutzung eines Hauses geschützt werden kann.

Quelle: wikimedia.org, Roland zh, CC
Das Warenhaus Manor an der Bahnhofstrasse.
Das Warenhaus Manor an der Bahnhofstrasse soll umgebaut werden. Aber nicht nur das: Die Eigentümerin, die Swiss Life, will das Gebäude auch umnutzen. Aus den Verkaufsflächen vom ersten Untergeschoss bis ins erste Obergeschoss sollen Boutique-Ladengeschäfte werden. Die darüber liegenden Etagen sollen für private Büroräume genutzt werden.
Der Zürcher Stadtrat sowie die Bausektion genehmigten den Umbau letztes Jahr, wogegen sich der Zürcher Heimatschutz (ZVH) beim Baurekursgericht wehrte. Er warf den Stadtbehörden vor, beim Schutzumfang die seit über 100 Jahren bestehende Nutzung als Warenhaus ungenügend berücksichtigt zu haben. Stadtrat und Baurekursgericht waren jedoch anderer Meinung und liessen den Heimatschutz letzten Monat abblitzen.
Das lässt die Organisation nicht auf sich sitzen. Wie sie heute mitteilte, reichte sie beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Nach Ansicht des ZHV würden mit dem geplanten Umbau die für das Warenhaus typischen durchgehenden Geschossflächen mit ihrer pionierhaften Säulenarchitektur durch kleinteilige Büroeinheiten ersetzt. Dadurch würden wesentliche Eigenschaften des Schutzobjekts zerstört. Das Äussere fände keine Entsprechung mehr im Inneren und in der Nutzung. Es würde zu einer „inhaltslosen Fassadenmaskerade“ verkommen. (sda/mt)