Luzerner Regierungsrat ordnet Rückzonungen in Hitzkirch LU an
Der Luzerner Regierungsrat hat bei der Ortsplanungsrevision von Hitzkirch Entscheide der Gemeindeversammlung korrigiert. Die Regierung ordnet die Rückzonung von rund einem Dutzend Grundstücken an und weist die Verwaltungsbeschwerden ab, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Die Gemeinde Hitzkirch gehört zu den 20 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern. Sie ist aufgrund der nationalen Raumplanungsgesetzgebung dazu gezwungen, ihre Bauzonen zu verkleinern.
An der Gemeindeversammlung vom 6. November 2023 beschlossen die Stimmberechtigten von Hitzkirch eine Ortsplanungsrevision zur Verkleinerung überdimensionierter Bauzonen. Sie umfasste den Teilzonenplan Siedlung, den Teilzonenplan Landschaft sowie das Bau- und Zonenreglement (BZR), wie es am Mittwoch hiess.
Beschwerden abgewiesen
Gegen diese Beschlüsse wurden mehrere Verwaltungsbeschwerden erhoben. Die Gemeindeversammlung hatte ausserdem gut ein Dutzend zur Rückzonung vorgesehene Grundstücke nicht zurückgezont. Den nicht strittigen Teil der Ortsplanung hatte der Regierungsrat bereits Anfang 2025 genehmigt, um Verzögerungen zu vermeiden.
Nach Prüfung stuft der Regierungsrat die Rückzonungen nun als «recht- und zweckmässig» ein, ordnet die Rückzonung der betroffenen Grundstücke an und weist die Beschwerden ab. (sda/pb)