Luzerner Kantonsgericht reduziert Strafe für Bachverbauer
Das Kantonsgericht Luzern hat einen Landwirt wegen illegalen Bachverbauungen schuldig gesprochen. Es sprach den bald 84-Jährigen aber auch von einem Teil der Anklagepunkte frei und reduzierte die von der Vorinstanz verhängte Strafe.
Das Kantonsgericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 300 Franken. Der Landwirt kommt damit deutlich besser weg als ursprünglich angedroht, auch wenn er den angestrebten Freispruch nicht erlangte.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine teilbedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten und eine Busse von 5000 Franken gefordert. Das Bezirksgericht Kriens liess 2022 als erste Instanz mehrere Anklagepunkte fallen, weil sie nicht bewiesen oder verjährt seien. Es verurteilte den Landwirt zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 2000 Franken.
Beschleunigungsverbot verletzt
Das Kantonsgericht ging in seinem Urteil von einer teilweise mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit aus. Zudem anerkannte es, dass sich das Verfahren zu stark in die Länge gezogen habe und das Beschleunigungsverbot verletzt worden sei.
Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv und damit noch ohne Begründung vor. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe bei seinem Hof mit einem Bagger einen Bach illegal verbaut. Er habe Schutzdämme und Entwässerungsgräben samt Zufahrtswegen geschaffen. Im Bach soll er mit Steinen und Bäumen Sperren errichtet haben und dazu auch Bäume auf fremden Grundstücken gefällt haben. Zudem soll er die Sohle und den Verlauf des Bachs verändert haben.
Eigentum geschützt
Der Beschuldigte erklärte am Prozess vor dem Kantonsgericht von Anfang April, dass er mit diesen Arbeiten sein Eigentum vor Erosionen geschützt habe. «Die Richter sollen endlich einsehen, dass alles richtig ist, was ich mache», sagte er.
Das Kantonsgericht sprach den Beschuldigten aber der mehrfachen widerrechtlichen Verbauung und Korrektur von Fliessgewässern schuldig, wie es im Urteilsdispositiv heisst. Einen Schuldspruch gab es etwa auch für das widerrechtliche Erstellen von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sowie wegen Diebstahls.
Die zweite Instanz sprach den Landwirt aber auch von mehreren Vorwürfen frei, so von Verstössen gegen das Waldgesetz. Einen Freispruch gab es auch bezüglich des Vorwurfs, er habe vorsätzlich ausserhalb von bewilligten Deponien Abfälle gelagert. Bei einigen weiteren Vorwürfen ist zudem gemäss Urteil die Verjährung eingetreten.
Staat übernimmt Mehrheit der Kosten
Bei dem Ausgang des Berufungsverfahrens übernimmt der Staat 60 Prozent von dessen Kosten und damit einen höheren Kostenanteil als im Vor- und erstinstanzlichen Verfahren. Insgesamt muss der Beschuldigte netto fast 30'000 Franken Verfahrenskosten tragen.
Gegen den Landwirt hatte es schon vor über 20 Jahren Verfahren wegen Bachverbauungen gegeben. Er wurde mehrmals verurteilt. Allerdings hiess das Bundesgericht auch Beschwerden des Bachverbauers gut.