18:02 BAUBRANCHE

Luzern revidiert Planungs- und Baugesetz

Die Bauvorschriften und die damit verbundenen Verfahren sollen im Kanton Luzern vereinfacht werden. Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, Baubegriffe zu vereinheitlichen, das Planungs- und Baugesetz entsprechend zu revidieren und der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB beizutreten.

In der Schweiz kennt man nicht weniger als sieben Definitionen für die Ermittlung der Gebäudehöhe. Grund ist die grundsätzlich kantonale Regelung des Baurechtes. Nachdem der Kanton Luzern der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB beigetreten ist, bedeutet dies für Luzern, dass nur noch die in der IVHB aufgeführten Begriffe verwendet werden.

Damit beschränkt sich das neue, revidierte Planungs- und Baugesetz auf die Vorgabe der Begriffe, sowie weniger Messgrössen und deren Berechnung. Dies soll seine Anwendung einfacher und transparenter machen. So wird auf Geschossdefinitionen und damit verbundene Messgrössen in Zukunft verzichtet. Relevant für die Begrenzung der Höhe ist nur noch die Gesamthöhe des Gebäudes. Daraus leitet sich der Grenzabstand zu anderen Grundstücken ab. Die Ausnützungsziffer als bisheriges Dichtemass ist in der IVHB nicht mehr zugelassen. Dafür wird die Dichte der Bebauung in Zukunft mit der Überbauungsziffer festgelegt. Sie definiert den „Fussabdruck“, den ein Gebäude auf einem Grundstück hinterlassen darf. Vor allem für Neubauten soll die Überbauungsziffer eine klare Ausgangslage schaffefn.

Räumliche Gestaltung bleibt Aufgabe der Gemeinden

Höhe, Form und Dichte der Bauten sind weiterhin in den Bau- und Zonenordnungen der Gemeinden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu bestimmen. Damit die neuen Messgrössen und Begriffe auf Gemeindeebene in Kraft treten, müssen die kommunalen Nutzungspläne überarbeitet werden. Die Gemeinden sollen aber durch die Teilrevision nicht zu einer Ortsplanungsrevision gedrängt werden. Deshalb ist eine Übergangsbestimmung von zehn Jahren vorgesehen. Das revidierte Planungs- und Baugesetz soll Anfang 2014 in Kraft treten. (mai/mgt)

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