07:11 BAUBRANCHE

LMV-Verhandlungen: SBV präsentierte Anpassungen am Arbeitszeitmodell

Gestern fand die siebte Verhandlungsrunde für die Erneuerung des Landesmantelvertrags (LMV) statt. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) stellte den Gewerkschaften Anpassungen am Arbeitszeitmodell «2023+ vor. Sie sollen die Risiken überlanger Arbeitstage minimieren. Bezüglich Lohnerhöhungen zeigten sich die Baumeister gesprächsbereit.

Konkret bedeutet dies laut dem Verband, dass er bereit ist über «grosszügige Lohnerhöhungen» zu verhandeln, wenn die Vorteile einer einfacheren und individuelleren Organisation bei der Arbeitszeit dies auch zuliessen. Ohne diese Verbesserungen sei der Handlungsspielraum substanziell tiefer, schreibt der SBV in seiner Medienmitteilung. - Die aktuellen Forderungen der Gewerkschaften nach einem vollen Teuerungsausgleich plus zusätzlich 1% erachtet der SBV allerdings als «unrealistisch».

An der Verhandlungsrunde machten die Baumeister Vorschläge, wie sich verhindern lässt, dass sich Arbeiten zu stark in den Sommer verlagern und dass der die von den Gewerkschaften befürchtete «Arbeit auf Abruf» Realität wird. Solche potenziellen Auswirkungen wollten auch die Baumeister verhindern, hält der SBV dazu fest.

Arbeitseinsätze fünf Wochen vorher ankündigen

Dabei soll übers Jahr und ebenso über die Woche die maximale Arbeitszeit gegenüber heute nicht erhöht werden. Weiter seien eine Limitierung der Tage mit null Arbeitsstunden oder eine Wochenarbeitszeit grundsätzlich zwischen 30 und 48 Stunden statt wie bisher vorgeschlagen 0 bis 48 Stunden wirkungsvolle Bremsen gegen überlange Arbeitstage.

Ausserdem schlagen die Baumeister vor, die Arbeitseinsatzpläne früher anzukündigen, das heisst fünf Wochen vor dem Einsatz fest zulegen. Das ist laut SBV doppelt so viel Vorlauf, wie es das Arbeitsgesetz vorgibt.  

Der Fachkräftemangel und die Ansprüche gerade der jungen Angestellten machen es laut den Baumeistern zwingend, dass Bauunternehmen und den individuellen Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter einfacher nachkommen können. Zum Beispiel was Teilzeitarbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Freizeitaktivitäten anbelangt.

Ältere Arbeitnehmer in der Branche halten

Angesichts des Fachkräftemangels sei es wichtig, dass gerade auch ältere Arbeitnehmer ideale Lohn- und Arbeitsbedingungen vorfinden, schreibt der SBV in seiner Medienmitteilung. Sie seien wichtige Mitarbeiter und müssten im Betrieb und in der Branche gehalten werden.

Wie der Verband festhält, bestehen seinerseits keine Forderungen, die sechsmonatige Kündigungsfrist abzuändern oder ältere Arbeitnehmer bezüglich Lohn schlechter zu stellen. Dies habe die SBV-​Verhandlungsdelegation an den Verhandlungen nochmals ausdrücklich betont. «Wenn die Gewerkschaften hier gegenteilige Behauptungen verbreiten, wie dies in den vergangenen Wochen der Fall war, sind dies Falschaussagen.»

Am Dienstag, 22. und Montag, 28. November 2022 finden zusätzliche Verhandlungsrunden statt. (mgt/mai)

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