17:08 BAUBRANCHE

Linktipp: Lebensräume von nationaler Bedeutung im Internet

Lebensräume bedrohter Tiere und Pflanzen werden in insgesamt sechs Inventaren aufgelistet. Zudem hat der Bund zu den einzelnen Inventaren allgemeine Schutzziele festgelegt. Bis anhin konnten die Objekte, die in den Verordnungen rechtlich verankert sind, nur direkt beim Kanton oder beim Bundesamt für Umwelt auf Papier eingesehen werden.

Neuerdings lassen sie sich auf der Website des Bafu abrufen (www.bafu.admin.ch/biodiversitaet/13721/14385/14438/index.html?lang=de). Mit diesem Angebot will das Bafu die Inventare leichter zugänglich machen und gleichzeitig die bisherigen in Papierform ersetzen.

Inventare und Verordnungen – zu Trockenwiesen, Hoch- und Flachmooren, Auen, Amphibienlaichgebieten sowie Moorlandschaften – müssen vom Bafu regelmässig auf den neusten Stand gebracht werden. Sie wurden nun revidiert und in die Anhörung geschickt. Dabei wird laut Mediemitteilung des Bafu lediglich die Auenverordnung entscheidend inhaltlich angepasst: Neu berücksichtigt diese den laufenden Wandel der Gletschervorfelder, die sich wegen den abschmelzenden und sich zurückziehenden Gletscher in ihrer Form relativ schnell verändern. Bei den übrigen Verordnungen keine wesentlichen Anpassungen. (mai)

Link:www.bafu.admin.ch/biodiversitaet/13721/14385/14438/index.html?lang=de

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