12:17 BAUBRANCHE

Letzigrundstadion: Streit zwischen Implenia und Zürich geht weiter

Der jahrelange Streit zwischen der Implenia und der Stadt Zürich um den Bau des Letzigrundstadions geht weiter: Nachdem die Stadt kürzlich vor dem Obergericht gegen Implenia gewonnen hatte – die Richter hatten entschieden, dass Zürich keine 20 Millionen Franken für 1400 Änderungswünsche nachzahlen muss – zieht das Bauunternehmen den Fall nun vors Bundesgericht. Dies teilte das Unternehmen heute mit.

Der Vertrag, um welchen es bei dem Streit geht, ist über zehn Jahre alt: Im Oktober 2005 hatten die Stadt Zürich und Implenia einen Totalunternehmervertrag für den Neubau des Sportstadions Letzigrund ausgehandelt. Die beiden Parteien vereinbarten einen Pauschalpreis inklusive Mehrwertsteuer von rund 98 Millionen Franken. In der Folge war es dann allerdings zu zahlreichen Änderungen gekommen. Anfänglich listete Implenia 1392 Anpassungen auf. Dadurch seien Mehrkosten entstanden, klagte der Bauriese. Er spricht heute von rund 20 Millionen Franken.

Diese offenen Rechnungen will Implenia beglichen haben und gelangt deshalb ans Bundesgericht, wie aus der aktuellen Medienmitteilung des Unternehmens hervorgeht. Implenia habe das bestellte Letzigrund-Stadion „einschliesslich aller von der Stadt gewünschten technischen und zeitlichen Änderungen gebaut“, heisst es in einer Medienmitteilung. Die Frage der Haftung des Totalunternehmens für die Planung des Bauherrn sei nicht nur für Implenia, sondern auch für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung, hält das Unternehmen fest. „Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit schaffen.“

Risiken eines Pauschalpreises

Vor rund einem Jahr hatte das Zürcher Bezirksgericht entschieden, dass Implenia die Mehrkosten müsse Implenia selber tragen muss. Derselben Meinung war auch das Obergericht, das das Urteil im September dieses Jahres bestätigte. - Die Gerichte verwiesen auf den ausgehandelten Totalunternehmer-Vertrag. So hielt das Obergericht in seinem Urteil grundsätzlich fest, dass ein Pauschalpreis immer gleichzeitig ein Risiko und eine Chance darstelle. Könne ein Unternehmer günstiger liefern als gedacht, falle dessen Gewinn höher aus - werde es teurer, reduziere sich auch der Gewinn. Zudem sei der Vorbehalt von baulichen Änderungen sowie die Möglichkeit von einer Anpassung des Preises im Vertrag explizit vorgesehen gewesen, hielten die Gerichte fest. Dazu hätte Implenia aber jeweils schriftliche Offerten vorlegen und die Stadt hätte diese bewilligen müssen.

Wie Implenia gegenüber den Gerichten geltend machte, war aufgrund des bestehenden Zeitdruckes - das Stadion musste auf die EM 2008 fertig werden - von dieser Vereinbarung abgewichen worden. Der Baukonzern könne Mehrkosten aber nicht geltend machen, wenn „das vertraglich dafür vorgesehene Procedere“ nicht eingehalten worden sei, heisst es hingegen mehrmals im Urteil des Obergerichts.

Dass der Gang ans Bundesgericht erfolgt, überrascht die Stadt Zürich angesichts der hohen strittigen Summe nicht gross. Sie schaut dem Verfahren aber gelassen entgegen, heisst es beim zuständigen Hochbaudepartement. „Die Urteile der beiden Vorinstanzen waren derart klar.“ (mai/sda)

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