17:13 BAUBRANCHE

Land schützen und pflegen

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention dem Parlament überwiesen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Landschaft nicht nur zu schützen, sondern auch deren Pflege, Planung und Entwicklung zu berücksichtigen.

Die Schweiz war aktiv an der Ausarbeitung der Konvention beteiligt. Ihre Erfahrungen und das Landschaftskonzept Schweiz aus dem Jahr 1997 haben der Konvention wichtige Impulse gegeben. Zwar gehörte die Schweiz im Jahr 2000 zu den Erstunterzeichnerstaaten, verschleppte danach aber das Ratifikationsverfahren. Erst zwei parlamentarische Vorstösse im Jahr 2009 veranlassten den Bundesrat, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Die Landschaftskonvention könne in der Schweiz vollständig mit den bestehenden rechtlichen Grundlagen und Instrumenten umgesetzt werden, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Und sie ändere nichts an den bestehenden Kompetenzen im Natur- und Landschaftsschutz oder in der Raumplanung. Des Weiteren hält das Bafu fest, dass die vorhandenen Verfahren ausreichen und dass kein zusätzlicher Bedarf an finanziellen oder personellen Ressourcen entstehe. Mit der Ratifizierung könne der Stellenwert der Landschaft als Standortfaktor und als wirtschaftliche Ressource für den Tourismus gestärkt werden, heisst es in der Mitteilung des Bafu weiter. - Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Konvention positive Impulse für eine nachhaltige Entwicklung gibt.

In der Vernehmlassung wurden die Grundzüge und Inhalte der Konvention von fast allen Teilnehmern begrüsst. Wie das Bafu mitteilt, hiessen insbesondere Kantone, Gemeindsverbände, Städte sowie die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) die „ganzheitliche Sicht und das dem Konzept zugrunde liegende, moderne Landschaftsverständnis“ gut. (mai/sda)

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