18:16 BAUBRANCHE

Kunsthaus-Erweiterung: Baurekursgericht soll Einwände prüfen

Der Rekurs der Stiftung Archicultura gegen den Erweiterungsbau des Zürcher Kunsthauses aus der Feder von David Chipperfield soll vom Baurekursgericht überprüft werden. Die Bauherrin der Kunsthauserweiterung, die Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE), verzichtet auf einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Dezember - entgegen der Meinung des Baurekursgerichts - entschieden, dass die Luzerner Stiftung Archicultura zu einem Rekurs berechtigt ist. Diesen Entscheid wolle man nicht weiterziehen, teilt dazu das Zürcher Hochbaudepartements mit. Die EGKE als Bauherrin erachte die materielle Prüfung des Rekurses durch das erstinstanzliche Baurekursgericht als den direktesten Weg zu einer rechtskräftigen Baubewilligung. Man blicke dieser Prüfung optimistisch entgegen, heisst es weiter. Eine weiterer Grund für diesen Entscheid ist gemäss Mitteilung auch, dass man das Projekt nicht noch weiter verzögern will.

Einziger Rekurs

Die schweizweit tätige Stiftung Archicultura ist die einzige Rekurrentin gegen die Kunsthaus-Erweiterung. Ihrer Meinung nach ist der geplante Neubau gegenüber dem bestehenden Kunsthaus ein „autistischer Kunsttresor“ und ein „städtebaulicher Frevel“.

Eigentlich hätten die Bauarbeiten bereits letzten Dezember startenb sollen. Die Eröffnung des Erweiterungsbaus war auf 2017 vorgesehen. Wie lange nun die Verzögerung dauert und wie viel Mehrkosten daraus entstehen, hängt vom juristischen Ablauf ab und lässt sich laut Hochbaudepartement auch nicht voraussagen. Das Projekt werde nun unterbrochen. Bereits begonnene Planungsarbeiten werden gemäss Hauchbaudepartement bis Mai 2014 zu Ende geführt und die Dossiers zur späteren Wiederaufnahme vorbereitet.

Unter der EGKE haben sich die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus zusammengeschlossen. (mai/sda)

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