11:44 BAUBRANCHE

Kulturland-Initiative Zürich: Fehler in der Abstimmungszeitung

Die Umsetzung der vom Zürcher Stimmvolk 2012 angenommenen Kulturland-Initiative wird immer komplizierter. Offenbar sogar so sehr, dass sich in der Abstimmungszeitung des Kantons sogar ein Fehler eingeschlichen hat.

Die Bevölkerung des Kantons Zürich will das Kulturland schützen. Das hat sie vor vier Jahren an der Urne klargemacht, indem sie die Kulturland-Initiative angenommen hat. Demnach darf nur noch neu eingezont werden, wenn anderswo ausgezont wird. Mit diesem Volksentscheid tat sich die Regierung schwer. Und tut es immer noch, denn der Volkswille ist nach wie vor nicht umgesetzt. Am 27. November müssen die Zürcher ihren Willen noch einmal bekunden. Konkret geht es um die Änderung des Planungs- und Baugesetzes. Dank eines Kniffs sagte der Kantonsrat dazu weder ja noch nein. In der Abstimmungszeitung des Kantons steht allerdings etwas Anderes, wie die NZZ herausgefunden hat: «Der Kantonsrat hat die Änderung des Planungs- und Baugesetzes (Umsetzung Kulturland-Initiative) am 29. Februar 2016 mit 96 zu 62 Stimmen angenommen», heisst es dort. Die zuständigen Stellen haben den Fehler nach einer Überprüfung eingestanden und ihn korrigiert – zumindest online. Jetzt heisst es: «Der Kantonsrat hat am 29. Februar 2016 mit 96 zu 62 Stimmen beschlossen, den Stimmberechtigten die Ablehnung der Vorlage zu empfehlen.» In der gedruckten Version, die noch nicht verteilt ist, wird nun ein Korrekturblatt beigelegt.

Ja, Nein, Vielleicht?

Dass es überhaupt zu einer zweiten Abstimmung kommt, ist dem Bundesgericht zu verdanken. Aber von Anfang an: Zwei Jahre nach Annahme der Initiative verhinderte die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat deren Umsetzung. Das Anliegen sei mit den vorgenommenen Änderungen im Richtplan bereits erfüllt. Deshalb trat der Rat auf die von der Regierung zur Umsetzung vorgelegten Anpassungen am Planungs- und Baugesetz gar nicht erst ein. Die Grünen, die die Initiative lanciert hatten, wehrten sich gegen diesen Nicht-Entscheid und zogen bis vors Bundesgericht. Dieses befand im Mai 2015, dass das Argument der Kantonsratsmehrheit formal nicht genüge. Es brauche einen referendumsfähigen Beschluss. Nun kann aber nach geltendem Zürcher Recht das Referendum nur ergriffen werden, wenn ein zustimmender Entscheid des Kantonsrats vorliegt. Er hätte also entgegen seinem Willen Ja zu den vorgelegten Anpassungen sagen müssen. Damit das nicht geschah, griff man in der Schlussabstimmung im Februar dieses Jahres zu einem Trickli: Ratspräsidentin Theresia Weber stellte «im Sinne einer Schlussabstimmung» fest, dass die Gesetzesänderung gültig zu Ende beraten sei, womit die so gut wie sichere Ablehnung verhindert werden konnte. Der Weg zum Referendum war frei und wurde auch genutzt, weshalb es nun am 27. November zur Abstimmung kommt.

Auch wenn der Kantonsrat de facto weder Ja noch Nein sagte und lediglich einen Feststellungsentscheid traf, so bezog er in einem Punkt klar Stellung: Im Falle eines Referendums würde man der Bevölkerung die Ablehnung der Vorlage empfehlen – woraus in der Abstimmungszeitung dann eine Annahme wurde… (mt/pd)

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