Kommission für Arbeitssicherheit soll unabhängiger werden
Nach Ansicht der Finanzkontrolle erfüllt die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) nicht mehr die Standards guter Unternehmensführung. Notwendig sei eine Gesetzesrevision. Sowohl beim Bund als auch bei der Kommission selbst stösst dieses Anliegen auf offene Ohren.
Die EKAS prüft, ob die geltenden Sicherheitsvorschriften bei der Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten einheitlich angewandt werden. Die Aufsicht über die Tätigkeiten der EKAS und der Durchführungsorgane unterliegt der Aufsicht des Bundesamts für Gesundheit sowie dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dabei nimmt die Unfallversicherung Suva in den Augen der Finanzkontrolle eine dominierende Stellung ein. Die tiefgehende Verflechtung zwischen der EKAS und der Suva gefährdeten die praktische und scheinbare Unabhängigkeit der Kommission, heisst hält sie dazu im am Donnerstag publizierten Prüfbericht der Finanzkontrolle fest. Den Grund dafür sieht sie in der Tatsache, dass das Gesetz der Suva weitreichende Befugnisse in der Verwaltung der Tätigkeiten der EKAS überträgt. So stellt die Suva die Präsidentschaft und die Geschäftsstelle der Kommission sicher, zieht die Beiträge der Unfallversicherer ein, führt die Buchhaltung und erstellt die Jahresabschlüsse.
Deshalb schlägt die Finanzkontrolle schlägt nun vor, die gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der EKAS- Geschäftsstelle garantiert sind. Ausserdem sollen die Rollen, Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen der Suva gegenüber der Kommission präzisiert werden.
Die EKAS begrüsst in dem Prüfbericht die Empfehlungen der Finanzkontrolle. Man sei daran, entsprechende Kontrollinstrumente zu entwickeln. Handlungsbedarf sieht auch das Eidgenössische Departement des Innern, dass die angeregte Gesetzesrevision ebenfalls untertützt. (mai/sda)