Keine Sonderlösung für Biogas im Thurgau
Bei Neubauten und Gebäudeerweiterungen schreibt der Kanton Thurgau vor, dass 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt wird. Wer Biogas über das Erdgasnetz bezieht, erfüllt diese Bedingung aber nicht.
Heute lehnte der Grosse Rat eine Motion für eine Änderung dieses Gesetzes mit 79 zu 32 Stimmen ab. Der Vorstoss war hauptsächlich von SVP unterstützt worden. Nach dem Willen der Motionäre hätte aufbereitetes Biogas aus dem Erdgasnetz für den 20-Prozent-Anteil angerechnet werden sollen. Wenn Solaranlagen unterstützt würden, weshalb dann nicht auch das Heizen mit Biogas, fragten sich die Befürworter. Die notwendige Kontrolle sei mit Zertifikaten, einem Biogas-Register und Grundbucheinträgen möglich.
Derweil sahen die Gegner in der Motion eine Mogelpackung im Interesse der Erdgas-Lobby. Eine Sonderlösung für Biogas widerspreche den Zielen der thurgauischen Energiepolitik. Auch die Regierung lehnte die Motion ab: Die 20-Prozent-Vorschrift im Energienutzungsgesetz ziele auf den Einbau von technischen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie ab. Wer beispielsweise reines Biogas direkt dem Gebäude zuführe, erfülle damit den 20-Prozent-Anteil. Mit Erdgas zu heizen und dabei über Zertifikate einen Anteil Biogas einzukaufen, sei keine langfristig garantierbare Lösung. Zudem wäre der behördliche Kontrollaufwand unverhältnismässig, argumentierte die Regierung. (mai/sda)