Keine elektrotechnische Genehmigung mehr für Photovoltaikanlagen
Kleine Stromerzeugungsanlagen – etwa Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – können künftig ohne elektrotechnische Genehmigung gebaut werden. Dies hat der Bundesrat entschieden, indem er die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren (VPeA) gut geheissen hat.
Damit dennoch sichergestellt ist, dass geplante Kleinanlagen rasch errichtet werden und in Betrieb gehen sowie die entsprechenden Sicherheitsanforderungen erfüllen, wird neu eine technische Abnahmekontrolle und eine periodische Kontrolle eingeführt.
Dies sind nicht jedoch nicht die einzigen Massnahmen, die das Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren beschleunigen sollen. Unter anderem wird in VPeA der Ablauf des Sachplanverfahren detailliert geregelt, ebenso die Behandlungsfristen für das BFE im Plangenehmigungsverfahren. Zudem werden die Kriterien für den Verzicht auf ein Sachplanverfahren flexibler gestaltet. Und auf ein Sachplanverfahren bei SBB-Leitungen wird verzichtet. Laut Bundesamt für Umwelt und Verkehr tragen diese Anpassungen zu einer zeit- und bedarfsgerechten Realisierung der künftigen Netzinfrastrukturen bei.
Der Verordnungsentwurf lag vom 12. Februar bis 11. April 2013 öffentlich auf. Insgesamt gingen 56 Stellungnahmen ein. Die Entlassung kleinerer Energieerzeugungsanlagen - bis 30 kVA - aus der elektrotechnischen Plangenehmigung wird gemäss Uvek überwiegend begrüsst, ebenso die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung. (mai/mgt)