17:29 BAUBRANCHE

Kartellrecht-Revision kein Muss?

Braucht die Schweiz überhaupt eine Revision des bestehenden Kartellrechtes? Soll die WEKO zu einer Art Wettbewerbsgericht umgebaut werden? Darüber sind die die Meinungen in den Eidgenössischen Räten geteilt. Ein Übungsabbruch ist nicht unwahrscheinlich, allenfalls unter Ergänzung des bewährten Kartellrechtes um einige marginale Punkte.

Nachdem der Nationalrat im Frühjahr beschlossen hatte, im Gegensatz zum Ständerat nicht auf die Revision des Kartellrechtes einzutreten, kommt die grosse Kammer doch noch einmal auf ihren Entscheid zurück. Grund: die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) ist in zweiter Lesung auf die Vorlage eingetreten und hat den Kartellrechts-Revisions-Entwurf genehmigt. Sollte der Nationalrat an seinem Nichteintretens-Entscheid festhalten, bedeutet dies das Aus für das Revisionsvorhaben.

Bürgerliche Kreise, aber auch der Wirtschaftsverband Economiesuisse und vereinzelt auch Politiker auf der linken Ratsseite verweisen darauf, dass die Revision nicht auf einer soliden ökonomischen Basis steht und kaum den Bedürfnissen der Praxis entspricht. Für ein besseres Funktionieren der Märkte ist die Revision nicht notwendig. Zudem liegt die letzte Kartellrechts-Revision noch nicht lange zurück und beginnt erst jetzt ihre Wirkung zu entfalten, wobei wichtige Entscheide dazu noch hängig sind. Ein Nichteintreten würde auch verhindern, dass die unausgegorenen Vorschläge der WAK-N betreffend der relativen Marktmacht nicht eingeführt werden. Diese schaffen mehr Unsicherheit als Klarheit.

Mehr Unsicherheit und Interpretationsspielräume

Die WAK-Komission hat zwar in der zweiten Lesung den stark umstrittenen "Lieferzwang für nicht marktbeherrschende Anbieter im Ausland zu dortigen Preisen" gestrichen. Dafür sollen die für "marktbeherrschende Unternehmen" geltenden Verbote von missbräuchlichen Lieferverweigerungen oder Preisdiskriminierungen auch für "relativ marktbeherrschende Unternehmen" gelten. Solche Bestimmungen rufen auf Grund Ihrer weiten Interpretationsspielräume geradezu nach gerichtlichen Ausmarchungen.

Aus Sicht der Economiesuisse und weiterer Wirtschaftskreise ist auf einige zur Diskussion stehenden Punkte zwingend zu verzichten. Der neue Vorschlag der WAK-N betreffend "relative Marktmacht" schafft mehr Unsicherheit als Vorteile. Schon das heutige Gesetz definiert Marktmacht so, dass sich ein Anbieter unabhängig von anderen Marktteilnehmern verhalten und die Bedingungen einseitig diktieren kann. Damit ist eine neue Festschreibung unnötig.

Der ebenfalls vorgeschlagene Systemwechsel zu einem teilweisen Verbotsprinzip aus ökonomischer und ordnungspolitischer Sicht können Experten wenig abgwinnen. Welche konkreten ökonomischen Vorteile die Vorlage gegenüber der heutigen Rechtslage bringt, ist nicht klar und wird auch nicht definiert. Gemäss Economiesuisse ist die Revision nicht notwendig, bei einer extensiven Auslegungspraxis würde sie gar einem wirksamen Wettbewerb mehr schaden als nützen.

Ablehnung der Lieferverpflichtung

Entgegen dem Willen des Bunderates will der Ständerat mit einem neuen Artikel gegen „Behinderungen von Einkäufen im Ausland“ vorgehen und einseitig in die Beziehungen zwischen Anbieter und Nachfrager eingreifen. Ein solches Vorgehen ist ordnungspolitisch verfehlt und in der Praxis kaum zielführend. Aus Sicht der Wirtschaft sollte der Nationalrat bei Eintreten seine Beratungen nur weiterführen, wenn die Revision auf die unbestrittenen Punkte beschränkt und auf eine Änderung des materiellen Rechtes verzichtet wird. (mai)

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