12:48 BAUBRANCHE

Kantone im Kampf gegen „kalte Betten“

Der Nationalrat will den Kantonen nicht im Detail vorschreiben, wie sie den Zweitwohnungsbau bekämpfen sollen, und kippte alle vom Ständerat vorgeschlagenen Präzisierungen aus dem teilrevidierten Raumplanungsgesetz.

Mit der Gesetzesrevision wollen Bundesrat und Parlament der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen die Kantone in ihren Richtplänen Gebiete bezeichnen, in denen mit „besonderen Massnahmen“ für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen gesorgt werden muss. Im Juni hatte der Ständerat dazu eine ganze Reihe von Präzisierungen angebracht. So wollte er Kantonen und Gemeinden vorschreiben, die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, die Hotellerie und günstige Erstwohnungen zu fördern und Zweitwohnungen besser auszulasten. Zudem wollte er festlegen, ab wann das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen nicht mehr ausgewogen ist.

Der Nationalrat hat nun in der Differenzbereinigung sämtliche Vorschläge wieder verworfen. Es brauche eine „einfache und liberale Lösung“, sagte Werner Messmer (FDP/TG). Es sei fatal zu glauben, dass man von Bern aus eine Lösung für alle schaffen könne. Bastien Girod (Grüne/ZH) meinte hingegen, dass der Nationalrat in dieser Frage der kleinen Kammer vertrauen solle, da im Ständerat die von „kalten Betten“ besonders betroffenen Kantone gut vertreten seien.

Auch Bundesrat Moritz Leuenberger sprach sich für die ständerätliche Variante und gegen den ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats aus. Er gab zwar Sep Cathomas (CVP/GR) teilweise Recht, der sich auf den Standpunkt stellte, die Präzisierungen gehörten in die Verordnung und nicht ins Gesetz. Doch regelte man die Massnahmen in der Verordnung, „würden sie uns im Abstimmungskampf um die Initiative fehlen“, so Leuenberger. Mit generellen Formulierungen aber habe der Gegenvorschlag keine Chance gegen die Initiative.

Die grosse Kammer folgte Leuenberger und dem Ständerat jedoch nicht. Sie lehnte mit 97 zu 77 Stimmen einen entsprechenden Minderheitsantrag aus der vorberatenden Kommission ab und kippte damit die Massnahmen wieder aus dem Gesetz. Auch Anträge über die Einführung jährlicher Kontingente sowie über die Definition des Verhältnisses von Erst- und Zweitwohnungsbau lehnte sie mit grosser Mehrheit ab. Der National- widersprach dem Ständerat noch in einem weiteren Punkt: Er will daran festhalten, die raumplanerischen Vorschriften für den Um- oder Neubau von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen - insbesondere von Bauernhäusern - zu lockern. - Das Geschäft geht zurück an den Ständerat. (mai/sda)

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