19:29 BAUBRANCHE

Kanton Zürich: Kein rechtsfreier Raum mehr tief unter der Erde

Der Raum tief unter der Erde soll künftig nicht mehr rechtsfrei sein. Der Zürcher Regierungsrat hat ein entsprechendes Gesetz entworfen. Damit will er rechtliche Grundlagen für Geothermie-Bohrungen schaffen und die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds sicherstellen.

Das Interesse an der Nutzung dieser nachhaltigen Energiegewinnung habe in den letzten Jahren stark zugenommen, heisst es dazu in der Medienmitteilung des Regierungsrates. Den Anstoss zum neuen Gesetz gab aber auch eine Motion von FDP, BDP und Grünen aus dem Kantonsrat, welche die Geothermie als eine „absolut zukunftsträchtige Technologie“ bezeichnet und darauf verweist, dass in Pionierprojekte nur investiert wird, wenn diese gesetzlich geregelt sind. Mit seinem Gesetzesentwurf kommt der Regierungsrat dieser Forderung nun nach.

Hoheit über den Untergrund beim Kanton

Ziel des Gesetzes sei es, Bevölkerung und Umwelt vor Schäden bewahren sowie Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren zu schaffen, teilt der Regierungsrat mit. Klare Rahmenbedingungen sollten die Nutzung des Untergrunds für einheimische Energiegewinnung begünstigen. Dies geschieht, indem das Gesetz exakte Zuständigkeiten und transparente Verfahren definiert. So stellt es klar, dass die Hoheit über den Untergrund beim Kanton liegt und dass Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Überdies verlangt es, dass die Nutzung des Untergrunds mit den Nachbarkantonen koordiniert wird.

Fracking und Erdwärmesonden nicht betroffen

Des Weiteren werden Grabungen, Bohrungen und seismische Untersuchungen sowie die Gewinnung und der Abbau von Bodenschätzen mit dem vorgelegten Entwurf geregelt. Auch die Nutzung soll – insbesondere was die Energiegewinnung im grösseren Massstab betrifft - reglementiert werden. Dabei geht es in erster Linie um Geothermie-Kraftwerke oder die Förderung von Erdgas. Nicht im neuen Gesetz berücksichtigt wird das Fracking. Angesichts des technologischen Wandels sei dies „nicht sinnvoll“. Ebenfalls ausgenommen sind Erdwärmesonden und Grundwassernutzungen bis jeweils 1000 Meter Tiefe. Laut Regierungsrat genügen die bereits bestehenden Regelungen.

Daten für die Öffentlichkeit

Zudem will der Regierungsrat mit Regelungen zu Sicherheitsleistungen und zur Haftung verhindern, dass allfällige Schäden an Umwelt oder Eigentum ungedeckt bleiben oder der Staat für private Tätigkeiten haften muss. Rechtlich verankern will der Regierungsrat auch das Wissen über den Untergrund: Auch dieses gehöre der Öffentlichkeit. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass alle geologischen und hydrogeologischen Daten dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Baudirektion wird in den kommenden drei Monaten eine Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf durchführen. (mai/sda)

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