10:45 BAUBRANCHE

Kanton will landschaftsverträgliche Bauten und keine Dampffahne

Der Kanton Solothurn beginnt mit dem Richtplanverfahren für das vom Stromkonzern Alpiq Holding AG geplante Atomkraftwerk in Niederamt. Das AKW soll ein Kühlsystem ohne Dampffahne bekommen. Zudem sollen die Bauten möglichst landschaftsverträglich gestaltet werden.

Der Stromkonzern Alpiq Gruppe hatte im Juni 2008 beim Bund das Gesuch für das AKW Gösgen II eingereicht. Das von der Alpiq Kernkraftwerk Niederamt genannte Projekt sieht einen Leichtwasserreaktor mit einer Jahresleistung zwischen 1100 und 1600 Megawatt Strom vor.
Zudem soll das AKW einen so genannten Hybridkühlturm erhalten. In diesem rund 60 Meter hohen Turm soll der feuchten Luft warme Luft zugemischt werden, so dass fast keine Schwaden mehr entstehen sollen. Der Nasskühlturm des bestehenden Kraftwerks Gösgen misst 150 Meter.

Mit dem Richtplanverfahren will die Solothurner Regierung ihre Stellungnahme zu Händen des Bundes zum AKW Niederamt politisch möglichst breit abstützen, wie die Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Am Abend wurden die 15 Gemeindepräsidenten des Niederamts informiert.


Für das neue AKW Niederamt plant Alpiq zwei Varianten. In beiden liegt das Hauptareal samt Reaktor neben dem bestehenden AKW Gösgen südlich der Aare. In der ersten Variante käme der Kühlturm jedoch auf einem Teilareal nördlich der Aare zu stehen. Dafür würde der Stromkonzern eine neue Brücke über die Aare sowie eine Tunnelverbindung, einen so genannten Dücker erstellen. In der zweiten Variante läge auch der Kühlturm südlich der Aare. Dabei würden der Tunnel und die Brücke kleiner ausfallen.
Man favorisiere keine der Varianten, sagte Martin Bahnmüller, Mediensprecher der Alpiq, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. In beiden Varianten würde das geplante AKW auf dem Boden der Gemeinden Däniken, Niedergösgen und Gretzenbach zu stehen kommen.

Allfällige Standortabgeltungen seien regional festzulegen, hielt der Solothurner Regierungsrat im Entwurf des Richtplans fest. Zudem müsse wie beim bestehenden AKW Gösgen eine Abgabe an den Natur- und Heimatschutzfonds geleistet werden.


Über die notwendigen Richtplanpassungen können sich nun bis am 21. Mai zunächst die 15 Gemeinden des Niederamts äussern. Im Juni soll der Richtplan dann für 30 Tage öffentlich aufliegen. Somit können sich sich innerhalb der Auflagefrist sämtliche interessierten Personen mittels Einwendungen äussern. Der Regierungsrat fällt den Beschluss Ende 2012.
Beim Bundesamt für Energie (BFE) liegen neben dem Rahmenbewilligungsgesuch für das AKW Niederamt die Gesuche für ein neues AKW in Mühleberg BE und in Beznau AG vor. Der Bundesrat wird über die drei Gesuche voraussichtlich Mitte 2012 entscheiden.

Danach werden National- und Ständerat über die Rahmenbewilligungsgesuche debattieren. Eine eidgenössische Referendumsabstimmung über ein neues AKW wird gemäss dem BFE frühestens Ende 2013 stattfinden. (sda)

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