Kanton Bern macht Weg für neues Geoinformationsgesetz frei
Für eine Vielzahl geografischer Daten im Kanton Bern, die von der Verwaltung gesammelt und aufbereitet werden, braucht es eine neue rechtliche Grundlage. Der Entwurf zum neuen Geoinformationsrecht befindet sich deshalb bis 18. März 2014 in der Vernehmlassung.
Änderungen im Geoinformationsrecht auf Bundesebene erfordern eine umfassende Anpassung des kantonalen Rechts über Geoinformationen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat deshalb die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen, das bis zum 18. März 2014 dauert. Das neue kantonale Gesetz setzt diese schweizweiten Änderungen um und regelt zugleich den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die amtliche Vermessung sowie den Leitungskataster.
Geoinformationen sind geografische Daten, die Eigenschaften wie Lage, Beschaffenheit, Nutzung und rechtliche Verhältnisse einer Vielzahl von Objekten beschreiben. Es handelt sich dabei um so unterschiedliche Informationen wie Landkarten, amtliche Werte von Liegenschaften, Gefahrenkarten, GPS-Navigationsdaten und administrative Einteilungen. Geoinformationen werden in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung genutzt. Sie sollen daher für die Nutzer verlässlich und einfach zugänglich, ihre Beschaffung durch den Kanton kostengünstig und effizient sein. Der Kanton Bern betreibt zu diesem Zweck seit dem Jahr 2004 das kantonale Geoportal.(tw/sda)

Quelle: Tschubby via Wikimedia Commons
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren für das neue Geoinformationsgesetz zu eröffnen, das bis zum 18. März 2014 dauert.