19:25 BAUBRANCHE

Höhere Mindestlöhne für Temporärangestellte

Die Mindestlöhne von Temporärangestellten in der Deutschschweiz und der Romandie steigen in den kommenden drei Jahren. Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Er soll 2016 in Kraft treten.

Bis 2018 sollen die Mindestlöhne für Ungelernte der Temporärbranche stufenweise um 400 Franken erhöht werden, für Gelernte um 250 Franken pro Monat. Dies gaben der Personaldienstleisterverband Swissstaffing, die Gewerkschaften Unia und Syna, Angestellte Schweiz sowie der Kaufmännische Verband heute Donnerstag bekannt.

Damit erreicht der Mindestlohn für Ungelernte 3400 Franken in Normallohngebieten und 3600 Franken in Hochlohngebieten, das heisst in der Agglomeration Bern, der Genferseeregion sowie in den Kantonen Baselstadt, Baselland, Zürich und Genf. Gelernte haben ab 2018 einen Mindestlohn von 4250 Franken respektive von 4550 Franken in Hochlohngebieten. Von den Mindestlohnerhöhungen ausgenommen bleibt das Tessin, wo die Mindestlöhne für Ungelernte bei 3000 Franken bleiben. Die Gewerkschaften hätten gerne auch hier stufenweise erhöht, seien damit aber nicht durchgekommen, erklärte der Dossierverantwortliche der Unia auf Anfrage der SDA.

Zudem erhalten Temporärfirmen bei der Einsatzplanung etwas mehr Flexibilität: So steigt die Grenze zur Zuschlagspflicht bei Überzeit von 9 auf 9,5 Stunden pro Tag. Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Wochenüberzeit bleibt hingegen bei 45 Stunden.

Sozialpartner wollen Allgemeinverbindlichkeit beantragen

Nun wollen die Sozialpartner beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragen, damit der GAV bei einer planmässigen Genehmigung per 1. April 2016 in Kraft treten kann. Der bisherige GAV Personalverleih gilt seit 2012. Die Kernpunkte für die über 300‘000 Temporärangestellten werden im neuen GAV weiter geführt: Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie Regelungen für Weiterbildung, Krankentaggeld-Versicherung und berufliche Vorsorge. Zudem gibt es pro Temporärangestellte bis zu 7300 Franken für Weiterbildungskurse und Lohnausfallentschädigung. In den ersten drei Jahren wurden laut den Angaben 16 Millionen Franken in die berufliche Zukunft von rund 8000 Temporärarbeitenden investiert. (mai/sda)

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